AGB vom Rechtsanwalt zum Fixpreis

Schützen Sie sich vor Abmahnungen durch individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmte und rechtssichere AGB – Sichern Sie sich für die Zukunft ab!

Unsere AGB-Pakete – Ihr Weg zu mehr Rechtssicherheit

Online-Shop AGB

Individuell angepasste AGB für B2C, B2B oder gemischte B2B/ B2C Warenkorb-Online-Shops (nur Kaufrecht)

1.900 € / einmalig

Agentur/Dienst leister AGB

Individuell angepasste AGB für Dienstleister sowie Werbe- und Online-Agenturen

2.490 € / einmalig

Plattform AGB

Individuell angepasste AGB für Online-Plattformen, auf denen sich Nutzer kostenfrei und Anbieter kostenpflichtig registrieren

2.990 € / einmalig

AGB-Erstellung – Anwaltsleistung zu fairen Preisen

LEISTUNGEN VON IT-ADVO RECHTSANWÄLTE

Online-Shop AGB

Agentur/Dienst leister AGB

Plattform AGB

Erstellung individuell angepasster, rechtskonformer AGB

Nach Beantwortung einiger Fragen erstellt IT-ADVO den ersten AGB-Entwurf für Sie.

Haftungsübernahme bis zu 1.000.000 Euro

Die im Rahmen der gebuchten Rechtsdienstleistung erstellten AGB werden mit einer Haftungsübernahmezusage durch die Kanzlei IT-ADVO Rechtsanwälte von bis zu max. 1.000.000 Euro für die Rechtskonformität der einzelnen Klauseln ausgeliefert.

Telefonische Besprechung des AGB-Entwurfs

Gemeinsam mit einem erfahrenen Anwalt im AGB-Recht besprechen Sie den Entwurf telefonisch und können Änderungen veranlassen.

Finale Anpassungen

In einer Korrekturschleife setzt Ihr anwaltlicher Berater die im Telefonat besprochenen Individualisierungen um

AGB-Erstellung – Anwaltsleistung zu fairen Preisen

LEISTUNGEN VON IT-ADVO RECHTSANWÄLTE

Erstellung individuell angepasster, rechtskonformer AGB

Nach Beantwortung einiger Fragen erstellt IT-ADVO den ersten AGB-Entwurf für Sie.

Haftungsübernahme bis zu 1.000.000 Euro

Die im Rahmen der gebuchten Rechtsdienstleistung erstellten AGB werden mit einer Haftungsübernahmezusage durch die Kanzlei IT-ADVO Rechtsanwälte von bis zu max. 1.000.000 Euro für die Rechtskonformität der einzelnen Klauseln ausgeliefert.

Telefonische Besprechung des AGB-Entwurfs

Gemeinsam mit einem erfahrenen Anwalt im AGB-Recht besprechen Sie den Entwurf telefonisch (max. 1h) und können Änderungen veranlassen.

Finale Anpassungen (max. 1h)

In einer Korrekturschleife setzt Ihr anwaltlicher Berater die im Telefonat besprochenen Individualisierungen um (max. 1h Aufwand).

AGB von IT-Anwälten

Regelungen im Streitfall

Egal ob Online-Shop, Web-Plattform oder Werbe-Agentur: Klare Spielregeln helfen, Streitigkeiten zu vermeiden. AGB dienen dazu, diese Spielregeln klar zu definieren. Mit AGB von IT-Anwälten sind Sie für jegliche Konflikte bestens vorbereitet.

Individuell angepasst und rechtssicher

Lassen Sie Ihre AGB individuell an Ihr Geschäftsmodell anpassen. In den hier von IT-ADVO Rechtsanwälte angebotenen AGB-Paketen erhalten Sie individualisierte AGB, die passgenau für Ihr Business erstellt werden.

Abmahnungen vermeiden

Mit rechtskonformen AGB schaffen Sie ideale Bedingungen, um zukünftige zeit- und kostenintensive Konflikte bereits im Keim zu ersticken. Auch hinsichtlich Abmahnungsschreiben von Konkurrenten und Abmahnvereinen gewähren AGB zusätzliche Sicherheit.

AGB von IT-Anwälten

Häufig gestellte Fragen zu AGB

Bei allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) handelt es sich um vorformulierte Vertragsbedingungen, die Unternehmen für eine Vielzahl von Vertragsverhältnissen nutzen. Im Regelfall werden AGB für Verträge zwischen Unternehmen und ihren Kunden „verwendet“. Unter „verwenden“ versteht man, dass das Unternehmen die AGB ordnungsgemäß in einen Vertrag einbezieht, z. B. durch Verlinkung in einem Angebot oder die Übersendung als Anhang. Durch diese „ordnungsgemäße Einbeziehung“ werden die AGB selbst zum Bestandteil des zwischen dem Unternehmen und der anderen Vertragspartei geschlossenen Vertrag – es sei denn, die andere Vertragspartei verwendet ihrerseits wirksame „Abwehrklauseln“ bei Vertragsabschluss. In den AGB regelt man üblicherweise grundlegende Elemente. Wenn sie einem Hauptvertrag oder Angebot beigefügt sind, werden sie oft als „Kleingedrucktes“ bezeichnet.
Der Unterschied zwischen AGB und einem regulären Vertrag liegt darin, dass die einzelnen AGB-Klauseln nicht individuell ausgehandelt werden. Sobald ein Unternehmen seinem Vertragspartner also einen Vertragstext vorsetzt und nicht bereit ist, diesen Vertragstext zu verhandeln, muss man davon ausgehen, dass es sich um AGB handelt. Nicht entscheidend ist hierbei, ob über dem Rechtstext „AGB“, „Vertrag“ oder „Vereinbarung“ steht. Auch die Unterzeichnung des Textes durch die Vertragspartner ist vollkommen unerheblich.
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Verwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen existiert nicht. Allerdings gelten ohne die Verwendung von AGB stets die gesetzlichen Regelungen. Diese sind in der Regel jedoch für Unternehmen nachteilig, denn sie erfassen nicht die individuellen Anforderungen des jeweiligen Geschäftsmodells. Zudem gelten für Unternehmen oftmals zusätzliche gesetzliche Informationspflichten wie z. B. im E-Commerce. Online-Shop-Betreiber müssen u. a. Angaben zu Zahlungsarten, Lieferdauer, Lieferbeschränkungen etc. machen. Diese Informationen müssen nicht zwangsweise in AGB festgehalten werden, allerdings hat es sich im E-Commerce in fast allen Bereichen zum Standard entwickelt. Ein weiterer Vorteil bei der Verwendung von AGB liegt darin, dass Sie in Ihren AGB spezielle Regelungen treffen können, die Ihnen besonders wichtig sind und die Sie im Streitfall schützen. Durch AGB können Sie die Rechtslage also zu Ihren Gunsten „aufweichen“ bzw. verändern, wobei stets die Grenzen des rechtlich Zulässigen zu beachten sind. Eine unangemessene Benachteiligung der eigenen Vertragspartner ist im B2B-Bereich nicht zulässig. Verbraucher (B2C-Geschäfte) unterliegen einem noch weitergehenden Schutz vor unzulässigen AGB.
Grundsätzlich steht es jedem frei, eigene AGB zu erstellen, aber dies sollten Sie unter keinen Umständen versuchen. Die Rechtsprechung zur Zulässigkeit von bestimmten AGB-Klauseln ist detailliert und komplex. Bei der Erstellung von AGB müssen Sie darauf achten, nicht gegen die gesetzlichen Regelungen der AGB-Kontrolle (§§ 305-310 BGB) zu verstoßen. Ein einziger Verstoß kann nämlich zur kompletten Unwirksamkeit Ihrer AGB und damit zu unüberschaubaren rechtlichen Nachteilen für Ihr Unternehmen führen. Sie sollten daher immer eine versierte Anwaltskanzlei mit der Erstellung beauftragen. DURY LEGAL rät weiterhin dringend von der Verwendung von Muster-AGB ab, die ohne juristische Expertise erstellt wurden. Auch Muster-AGB, die als Download zu erwerben sind, garantieren keine Rechtssicherheit. Der Teufel steckt hier im Detail. Muster-AGB sollten immer auf Ihr Geschäftsmodell hin angepasst werden. Mit den AGB-Pakten von DURY LEGAL auf firma.de können Sie sich sicher sein, rechtskonforme AGB zu erhalten und eine möglichst weitgehende Rechtssicherheit zu erzielen. Weitergehende Anpassungen sind optional hinzubuchbar.
In AGB können Sie beinah alles in Bezug auf einen Vertrag regeln, das rechtlich für das jeweilige Vertragsverhältnis relevant ist. Praktisch sollten Sie sich aber auf Klauseln beschränken, die für alle Vertragspartner (einer bestimmten Kundenklasse / eines bestimmten Produkts) gelten sollen. Zudem bietet es sich an, die gesetzlichen Informationspflichten in den AGB zu erfüllen. Klassiker sind AGB-Regelungen im Hinblick auf Eigentumsvorbehalte, Haftungseinschränkungen und Gewährleistung.

Die von IT-ADVO zur Verfügung gestellten AGB umfassen die aktuelle Rechtslage. Die „Lebenszeit“ von AGB ist hierbei grundsätzlich sehr lang, allerdings müssen AGB aktualisiert werden, wenn sich die Rechtslage ändert. Sprechen Sie IT-ADVO  gerne diesbezüglich an.

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