auftragsverarbeitung

In allen Branchen gibt es unabhängig von der jeweiligen Unternehmensgröße den zunehmenden Trend externe Dienstleister einzusetzen. Datenschutzrechtlich stellt dieses die sogenannte Datenverarbeitung im Auftrag gemäß Art. 28 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dar. Teilweise werden hierfür auch die Schlagworte Outsourcing und Outtasking verwendet.

Viele Firmen können gerade hierdurch erhebliche Kosten einsparen, auf saisonale Schwankungen der Auftragslage reagieren und vom Spezialwissen ausgewählter Dienstleister profitieren. Das Spektrum der Auslagerung reicht von einmalig zu vergebenden Aufträgen (z.B. eine Mailing-Aktion bei Kunden) bis hin zur dauerhaften Auslagerung von Geschäftsprozessen (z.B. die Wartung von IT-Umgebungen, die Auswahl von Mitarbeitern oder den Betrieb eines Call-Centers).

Auch im Konzernverbund oder bei Franchising-Modellen liegt eine Auftragsbearbeitung vor, sofern beispielsweise Dienstleistungen im Shared-Service-Modell von einer Stelle im Konzern abgerufen werden können. Teilweise erfolgt dieses innerhalb Deutschlands, innerhalb der EU bzw. dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) jedoch zunehmend auch weltweit. Die Kundendaten sowie Mitarbeiter der können hiervon auch sogenannte besonderen Kategorien personenbezogene Daten wie etwa Gesundheitsdaten betroffen sein, wodurch sich besondere Fragestellungen ergeben.

Als Rechtsanwälte optimieren wir für Sie die vertragliche Grundlage mit Ihren Dienstleistern. Um unnötige Nachteile zu vermeiden oder Bußgelder zu riskieren sichern wir den Einsatz Ihrer externen Dienstleister datenschutzrechtlich ab. Berücksichtigt werden muss hierbei einerseits welche Regelungen ein derartiger Vertrag zur Auftragsverarbeitung enthalten muss. Gleichzeitig prüfen wir auch, ob ein Auftragsverarbeiter Ihnen Pflichten auferlegt, welche über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht. Neben der Optimierung begleiten wir entsprechende Verhandlungen mit Vertragspartnern.

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Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter – Wie ist die Haftung untereinander? (Bild: Redpixel/ stock.adobe.com)