Moderne Datenbanken und Systeme erlauben die schnelle und vor allem gezielte Umsetzung von Maßnahmen zur Kundenansprache über eine Vielfalt an Kommunikationskanälen. Der geschäftsmäßige Umgang mit Kundendaten birgt hierbei einige Risiken, die zu Abmahnungen sowie entsprechenden Schadensersatz- und Unterlassungsklagen führen können. Geschäftsprozesse rund um die bestehende Kundendatenverwaltung (Customer Relationship Management – CRM bergen daher aus datenschutzrechtlicher Sicht ein besonderes Risiko. Begriffe wie Adresshandel, Scoring und Werbe-Mails sind im Zusammenhang mit Marketing-Aktivitäten von Unternehmen beim Verbraucher nicht selten negativ belegt.
Durch die neuen Rahmenbedingungen im Bundesdatenschutzgesetz und im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb existieren vermehrte Auskunftspflichten und Transparenzerfordernisse. Betreiber einer eigenen CRM-Datenbank, Hersteller entsprechender Software Dienstleister für CRM-Lösungen sollten daher rechtlich zulässig und dennoch nachhaltig Systeme entwickeln. Wir beraten zu privacy by design und privacy by default Anforderungen.
Es schädigt die Reputation eines Unternehmens, wenn die Öffentlichkeit von Datenschutzverletzungen Kenntnis erlangt. Hierbei kann bereits der Versand einer E-Mail kann hierbei der Auslöser sein. Damit Ihnen derartiges nicht geschieht, beraten wir Sie sowohl bei der datenschutzkonformen Gestaltung Ihres Internetangebots, als auch Ihres Newsletter-Verfahrens. Auch Ihre CRM-Datenbank stellen wir gerne auf den Prüfstand.

Was muss Software zur Einhaltung der DSGVO können? (Bild: faithie/ stock.adobe.com)