# LG Koblenz, Az. 10 O 207/23 — Versäumnisurteil gegen Google (03.11.2023)

> **Versäumnisurteil vom 03.11.2023 — Landgericht Koblenz, 10. Zivilkammer · rechtskräftig**
> Google Ireland Limited hat sich gegen die Klage **nicht verteidigt** — die Kammer erließ am 03.11.2023 ein Versäumnisurteil gemäß § 331 Abs. 3 ZPO und verurteilte Google zur Unterlassung zweier textloser 1- und 2-Sterne-Bewertungen auf Google Maps. Für jede Zuwiderhandlung droht ein **Ordnungsgeld bis 250.000 EUR**, ersatzweise Ordnungshaft bis 6 Monate — vollziehbar an den Vorständen. Google trägt die Kosten des Rechtsstreits.

**Kanonische HTML-Fassung:** https://it-advo.de/lg-koblenz-google-versaeumnisurteil/
**Anonymisierte Entscheidung (PDF):** https://it-advo.de/wp-content/uploads/2026/05/LG-Koblenz-10-O-207-23-anonymisiert.pdf
**Verfasst von:** Colin Simbach, LL.M., Rechtsanwalt, Gründungspartner IT-ADVO Rechtsanwälte Simbach & Kessler
**Veröffentlicht:** 21.05.2026

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## Tenor

1. Die Beklagte (Google Ireland Limited) wird verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis **250.000 EUR pro Zuwiderhandlung** (ersatzweise Ordnungshaft bis 6 Monate, vollziehbar an den Vorständen der Beklagten) zu unterlassen, im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zwei konkret bezeichnete Bewertungen auf Google Maps zu veröffentlichen: eine 1-Sterne-Bewertung ohne Text und eine 2-Sterne-Bewertung ohne Text (beide ohne Begründungstext).

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits (§ 91 ZPO).

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar (§ 708 Nr. 2 ZPO).

4. Die Einspruchsfrist wird auf einen Monat festgesetzt.

5. Der Streitwert wird auf **20.000,00 EUR** festgesetzt.

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## Die Rechtsgrundlage: § 331 ZPO — Versäumnisurteil

Reagiert die beklagte Partei nicht innerhalb der gerichtlichen Notfrist (in der Regel ein Monat ab Zustellung der Klage) durch Verteidigungsanzeige eines zugelassenen Rechtsanwalts, kann das Gericht ohne mündliche Verhandlung im Versäumnisurteil entscheiden. Der Sachvortrag der klagenden Partei gilt dann als zugestanden (§ 331 Abs. 1 ZPO).

Der materielle Unterlassungsanspruch ergibt sich aus §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog i.V.m. Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG — die Klägerin ist in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und in ihrem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb verletzt.

Google haftet als **mittelbare Störerin**, nachdem sie durch die anwaltliche Mail vom 27.06.2023 Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangt hatte. Die Beanstandung war hinreichend konkret gefasst (Bewertungsautoren keinem Kunden zuzuordnen, keine Angaben zu konkreten Vorfällen). Google blieb trotz der ausgelösten Prüfpflichten untätig.

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## Verfahrensverlauf

| Datum | Ereignis |
|---|---|
| 27.06.2023 | Anwaltliche Aufforderung an Google, Frist 07.07.2023 |
| 12.07.2023 | Nachfrage bleibt unbeantwortet — Link nicht deaktiviert |
| 02.08.2023 | Klage beim LG Koblenz eingereicht |
| 18.09.2023 | Klagezustellung an Google + Notfrist 1 Monat |
| 02.11.2023 | Ende Notfrist — keine Verteidigungsanzeige von Google |
| **03.11.2023** | **Versäumnisurteil ergeht ohne mündliche Verhandlung** |

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## Juristische Kernpunkte des Versäumnisurteils

### 1. Hostprovider-Haftung gemäß BGH-Doktrin
Google haftet als mittelbare Störerin, sobald sie durch die anwaltliche Mail Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangt hatte. Die Beanstandung war hinreichend konkret gefasst — somit waren die Prüfpflichten ausgelöst.

### 2. Prüfpflichten verletzt — trotz konkreter Beanstandung
Trotz der durch die anwaltliche Mail ausgelösten Prüfpflichten ist Google untätig geblieben — insbesondere wurden die Verfasser nicht zu einer Stellungnahme aufgefordert. Damit hat Google die ihr obliegenden Prüfpflichten verletzt.

### 3. Persönlichkeitsrecht und Gewerbebetrieb verletzt
Durch den Inhalt der streitgegenständlichen Bewertungen wird die Klägerin in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und in ihrem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb verletzt. Für die Bewertungen fehlt jede Tatsachengrundlage — die Verfasser sind nachweislich keine Kunden und hatten in keiner Weise mit der Klägerin zu tun. Anspruchsgrundlage: §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog i.V.m. Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG.

### 4. Versäumnisurteil — Sachvortrag gilt als zugestanden
Da Google bis zum 02.11.2023 keine Verteidigungsanzeige eingereicht hatte, gilt der Tatsachenvortrag der Klägerin gemäß § 331 Abs. 1 ZPO als zugestanden. Die Kammer kann ohne mündliche Verhandlung durch Versäumnisurteil entscheiden. Eine Verteidigung der Beklagten ist nur noch über den Einspruch (Notfrist 1 Monat) möglich.

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## FAQ

**Was ist ein Versäumnisurteil und wie wird es erlassen?**
Ein Versäumnisurteil ergeht nach § 331 Abs. 3 ZPO, wenn die beklagte Partei innerhalb der gerichtlich gesetzten Notfrist (in der Regel ein Monat ab Zustellung der Klage) keine Verteidigungsanzeige durch einen zugelassenen Rechtsanwalt einreicht. Das Gericht entscheidet dann ohne mündliche Verhandlung allein auf Basis des klägerischen Sachvortrags — dieser gilt als zugestanden. Im Fall LG Koblenz hatte Google zwischen Zustellung der Klage (18.09.2023) und dem 02.11.2023 keine Verteidigungsanzeige eingereicht; am 03.11.2023 erging das Versäumnisurteil. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar (§ 708 Nr. 2 ZPO), Einspruchsfrist: 1 Monat.

**Was hat das LG Koblenz Google konkret aufgegeben?**
Das LG Koblenz hat Google Ireland Limited verurteilt, im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zwei konkrete Bewertungen zu unterlassen: eine 1-Sterne-Bewertung ohne Text und eine 2-Sterne-Bewertung ohne Text. Beide enthielten keinen Begründungstext und stammten von Nutzern, die nachweislich keine Kunden des klagenden Unternehmens waren. Bei jeder Zuwiderhandlung kann das Gericht Ordnungsgeld bis 250.000 EUR festsetzen (ersatzweise Ordnungshaft bis 6 Monate, vollziehbar an den Vorständen).

**Warum kann das Gericht Ordnungsgeld 250.000 EUR androhen?**
Wenn ein Plattformbetreiber wie Google nach einer hinreichend konkreten anwaltlichen Beanstandung untätig bleibt und der Klage nicht entgegen tritt, gilt der Sachvortrag der Klägerin als zugestanden (§ 331 Abs. 1 ZPO). Das Gericht entscheidet dann ohne mündliche Verhandlung — und kann Ordnungsgeld bis zu 250.000 EUR androhen. Wird das Ordnungsgeld nicht beigetrieben, droht Ordnungshaft bis 6 Monate, die unmittelbar an den Vorständen der Beklagten zu vollziehen ist. Diese Zwangsmittel-Drohung ist der wirksame Hebel zur Durchsetzung von Löschungs- und Unterlassungsansprüchen.

**Wie lange dauert eine Klage gegen Google?**
Im Fall LG Koblenz dauerte das Verfahren rund viereinhalb Monate vom ersten anwaltlichen Aufforderungsschreiben (27.06.2023) bis zum Versäumnisurteil (03.11.2023). Konkret: Klageeinreichung 02.08.2023, Zustellung an Google 18.09.2023, Notfrist für Verteidigungsanzeige 1 Monat — keine Antwort von Google, deshalb Versäumnisurteil 03.11.2023. Wenn der Plattformbetreiber reagiert und sich verteidigt, verlängert sich das Verfahren in der Hauptsache deutlich.

**Was kostet ein Verfahren gegen Google?**
Der Streitwert wurde im Koblenz-Verfahren auf 20.000 EUR festgesetzt. Da Google sich nicht verteidigt hatte, trägt die Beklagte (Google Ireland Limited) gemäß § 91 ZPO die Kosten des Rechtsstreits vollständig. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung übernimmt diese je nach Versicherungsvertrag die Verfahrenskosten der Klägerin im Vorfeld; bei Obsiegen muss die Beklagte die Kosten ohnehin tragen.

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## Verfahrensbevollmächtigte der Klägerin

**IT-ADVO Rechtsanwälte Simbach & Kessler** (ausgewiesen im Versäumnisurteil als „Rechtsanwälte IT-ADVO - Simbach Kessler PartG")
Berliner Allee 59, 40212 Düsseldorf
Telefon: +49 211 17606400
Web: https://it-advo.de

## Weitere Ressourcen

- Google Bewertungen löschen (XXL-Leitfaden): https://it-advo.de/google-bewertungen-loeschen/
- LG Schwerin (2026) — Trustpilot Prüfpflicht-Doktrin: https://it-advo.de/lg-schwerin-trustpilot-pruefpflicht/
- LG Aurich (2026) — TDDDG-Auskunft gegen kununu: https://it-advo.de/lg-aurich-kununu-auskunft/
- LG Halle (2023) — TDDDG-Auskunft gegen kununu (Vor-Urteil): https://it-advo.de/lg-halle-kununu-auskunft-2023/
- Erfolge & Gerichtsurteile: https://it-advo.de/erfolge/

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*Diese Markdown-Fassung dient KI-Crawlern und Suchmaschinen als alternative Repräsentation der Landing-Page. Kanonische Quelle: https://it-advo.de/lg-koblenz-google-versaeumnisurteil/. Anonymisierter Volltext des Versäumnisurteils als PDF: https://it-advo.de/wp-content/uploads/2026/05/LG-Koblenz-10-O-207-23-anonymisiert.pdf.*
