# LG Schwerin, Az. 7 O 61/25 — Trustpilot zur Unterlassung verurteilt

> **Urteil vom 12.05.2026 — Landgericht Schwerin, Zivilkammer 7 · noch nicht rechtskräftig**
> Hostprovider-Doktrin nach BGH VI ZR 1244/20 durchgesetzt: Die Trustpilot A/S wird zur Unterlassung der Veröffentlichung einer 1-Sterne-Bewertung verurteilt. Die Rüge des fehlenden Geschäftskontakts genügt zur Auslösung der Prüfpflicht — einer weitergehenden Substantiierung bedarf es nicht. Mehr als acht Monate Reaktionszeit sind nicht angemessen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig — Berufung zum OLG Rostock anhängig (Stand: September 2026).

**Kanonische HTML-Fassung:** https://it-advo.de/lg-schwerin-trustpilot-pruefpflicht/
**Anonymisierte Entscheidung (PDF):** https://it-advo.de/wp-content/uploads/2026/05/LG-Schwerin-7-O-61-25-anonymisiert.pdf
**Verfasst von:** Colin Simbach, LL.M., Rechtsanwalt, Gründungspartner IT-ADVO Rechtsanwälte Simbach & Kessler
**Veröffentlicht:** 21.05.2026

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## Tenor

1. **Unterlassung der Veröffentlichung:** Die Beklagte (Trustpilot A/S) wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten — zu vollziehen an ihren Vorständen — zu unterlassen, im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland die streitgegenständliche 1-Sterne-Bewertung des Nutzers „S B" zu veröffentlichen.
2. **Erledigung im Übrigen:** Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit im Übrigen erledigt ist.
3. **Kosten:** Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen (§ 91 ZPO).
4. **Vollstreckbarkeit:** Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,00 € vorläufig vollstreckbar.

Streitwert: 20.000,00 €

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## Die Rechtsgrundlage: Hostprovider-Doktrin nach BGH VI ZR 1244/20

§§ 1004 Abs. 1 Satz 2 analog, 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 2 Abs. 1, 19 Abs. 3 GG begründen einen Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber eines Bewertungsportals, sobald dieser Kenntnis von der Verletzung des Unternehmerpersönlichkeitsrechts erlangt.

- **Wann greift die Prüfpflicht?** Sobald die Beanstandung des Bewerteten so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf Grundlage der Behauptung unschwer bejaht werden kann (BGH VI ZR 1244/20, juris Rn. 28).
- **Welche Substantiierung verlangt das Gericht?** Für die Auslösung der Prüfpflicht reicht grundsätzlich die Rüge, der Bewertung liege kein tatsächlicher Geschäftskontakt zugrunde — einer weiteren Darlegung bedarf es nicht (juris Rn. 37).
- **Was passiert bei Schweigen?** Bleibt eine Stellungnahme des Bewerters innerhalb einer nach den Umständen angemessenen Frist aus, ist von der Berechtigung der Beanstandung auszugehen und der beanstandete Eintrag zu löschen.

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## Verfahrensverlauf

| Datum | Ereignis |
|---|---|
| 27.01.2025 + 19.02.2025 | Veröffentlichung zweier 1-Sterne-Bewertungen unter pseudonymen Initialen auf Trustpilot |
| 12.02.2025 + 04.03.2025 | Anwaltliche Rüge gegenüber Trustpilot (Anlagen K 2 und K 11) — Zuordnung zu konkretem Kunden trotz umfangreicher Recherche nicht möglich |
| 23.04.2025 | Klageerhebung beim Landgericht Schwerin |
| 07.11.2025 | Klageerwiderung Trustpilot — erstmals Übersenden von Dokumenten zum Bestellvorgang einer der Bewertungen (insoweit Erledigungserklärung) |
| 24.03.2026 | Mündliche Verhandlung — Geschäftsführer-Anhörung |
| **12.05.2026** | **Urteil: Trustpilot zur Unterlassung verurteilt + trägt Kosten · nicht rechtskräftig (Berufung zum OLG Rostock anhängig, Stand: September 2026)** |

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## Juristische Kernpunkte des Urteils

### 1. Anspruchsgrundlage Unternehmerpersönlichkeitsrecht
Der Unterlassungsanspruch beruht auf §§ 1004 Abs. 1 Satz 2 analog, 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 2 Abs. 1, 19 Abs. 3 GG. Eine Bewertung ohne tatsächlichen Geschäftskontakt stellt eine rechtswidrige Beeinträchtigung des Unternehmerpersönlichkeitsrechts dar.

### 2. Rüge ohne weitere Substantiierung genügt
Unter Verweis auf BGH VI ZR 1244/20 (juris Rn. 37) stellt die Kammer fest: Für die Auslösung der Prüfpflicht reicht die Rüge des fehlenden Geschäftskontakts aus. Eine nähere Begründung — etwa durch Durchsuchen der Kundendatenbank nach pseudonymen Initialen — ist nicht erforderlich. Die Klägerin ist nach Auffassung des Gerichts nicht verpflichtet, Kundendatenbanken „ins Blaue hinein" zu durchforsten.

### 3. Mehr als acht Monate sind unangemessen
Zwischen erstmaliger Rüge (04.03.2025) und Klageerwiderung mit Bestellvorgangs-Dokumenten (07.11.2025) liegen mehr als acht Monate — im Hinblick auf die Nachteile rechtswidriger Bewertungen und die Beanstandungs-Erwartung eines Bewertungsportals nicht angemessen.

### 4. Standardisierte Aufforderungsschreiben sind zulässig
Auf den Vorwurf der Beklagten, das vorgerichtliche Verhalten sei rechtsmissbräuchlich, antwortet das Gericht: Die Verwendung gleichlautender Aufforderungsschreiben im Sinne einer möglichst effizienten Mandatsbearbeitung ist nicht unzulässig, sofern die formalen Vorgaben zur Begründung einer Prüfpflicht beachtet werden (vgl. auch OLG München, Endurteil vom 06.08.2024 - 18 U 2631/24, juris Rn. 42; LG Hamburg, Beschluss vom 06.06.2025 - 324 O 40/25, juris Rn. 6).

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## FAQ

**Wie weist man Trustpilot gegenüber nach, dass keine Geschäftsbeziehung besteht?**
Nach der Hostprovider-Doktrin des BGH (Urteil vom 09.08.2022, VI ZR 1244/20) und der hier angewendeten Auslegung durch das Landgericht Schwerin reicht die schlichte Rüge, der Bewertung liege kein tatsächlicher Geschäftskontakt zugrunde, zur Auslösung der Prüfpflicht aus. Einer weitergehenden Substantiierung — etwa einer Durchsuchung der eigenen Kundendatenbanken nach pseudonymen Initialen — bedarf es nicht.

**Sind anwaltliche Aufforderungsschreiben mit Textbausteinen zulässig?**
Ja. Das Landgericht Schwerin stellt in seinem Urteil vom 12.05.2026 (Az. 7 O 61/25) ausdrücklich fest, dass die Verwendung gleichlautender Aufforderungsschreiben im Sinne einer möglichst effizienten Mandatsbearbeitung nicht unzulässig ist. Voraussetzung ist, dass die formalen Vorgaben zur Begründung einer Prüfpflicht beachtet werden — also insbesondere die Rüge des fehlenden Geschäftskontakts klar erkennbar ist.

**Wie lange darf Trustpilot auf eine qualifizierte Rüge reagieren?**
Die Reaktionsfrist hängt nach der Hostprovider-Doktrin von den Umständen des Einzelfalls ab. Das Landgericht Schwerin hat in seinem Urteil vom 12.05.2026 festgestellt, dass im konkreten Fall mehr als acht Monate zwischen erster Rüge (04.03.2025) und dem Übersenden von Dokumenten zum Bestellvorgang (Klageerwiderung vom 07.11.2025) lagen — und diesen Zeitraum als nicht angemessen bewertet. Bleibt eine Stellungnahme innerhalb angemessener Frist aus, ist von der Berechtigung der Beanstandung auszugehen und der beanstandete Eintrag zu löschen.

**Was kostet ein Verfahren gegen Trustpilot vor dem Landgericht?**
Der Streitwert wurde im Schwerin-Verfahren auf 20.000,00 € festgesetzt. Die Verfahrenskosten trägt im hier entschiedenen Fall die Trustpilot A/S nach § 91 ZPO. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung übernimmt diese je nach Versicherungsvertrag die Verfahrenskosten; eine im Versicherungsvertrag vereinbarte Selbstbeteiligung kann anfallen. Wir prüfen Deckung und Bedingungen vorab kostenfrei.

**Welche Rechtsgrundlage trägt den Unterlassungsanspruch gegen ein Bewertungsportal?**
Der Unterlassungsanspruch beruht auf §§ 1004 Abs. 1 Satz 2 analog, 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1, 19 Abs. 3 GG. Eine 1-Sterne-Bewertung, der kein tatsächlicher Geschäftskontakt zugrunde liegt, stellt eine rechtswidrige Beeinträchtigung des Unternehmerpersönlichkeitsrechts dar.

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## Verfahrensbevollmächtigte der Klägerin

**IT-ADVO Simbach Kessler Partnerschaft von Rechtsanwälten**
Berliner Allee 59, 40212 Düsseldorf
Telefon: +49 211 17606400
Web: https://it-advo.de

## Weitere Ressourcen

- Erfolge & Gerichtsurteile: https://it-advo.de/erfolge/
- Trustpilot-Bewertungen löschen lassen: https://it-advo.de/trustpilot-bewertungen-loeschen/
- Google-Bewertungen löschen (XXL-Leitfaden): https://it-advo.de/google-bewertungen-loeschen/
- LG Aurich, Az. 2 O 95/26 — TDDDG-Auskunft gegen kununu: https://it-advo.de/lg-aurich-kununu-auskunft/
- Kontakt & Ersteinschätzung: https://it-advo.de/kontakt/

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