Lizenzverträge/ IT-Verträge

Bei der Herstellung und Nutzung von EDV-Anlagen und Computerprogrammen bestehen eine Reihe von rechtlichen Problemen, bei denen die Interessen von Herstellern, Programmierern, Nutzern sowie der Öffentlichkeit miteinander in Ausgleich zu bringen sind. Diesen Fragen widmet sich das IT-Vertragsrecht. Die Entwicklung von Computerprogrammen sowie EDV-Anlagen ist ein langwieriger und kostenintensiver Prozess. Das Endprodukt ist in vielen Fällen ohne weiteres leicht zu kopieren, sodass für Entwickler das Risiko besteht, getätigte Investitionen aufgrund der Verbreitung der Computerprogramme durch die nicht lizenzierten Kopien nicht amortisieren zu können. Daher ist umfassender rechtlicher Schutz notwendig, welcher sowohl bei der Herstellung als auch dem Vertrieb von Computerprogrammen notwendig ist.

IT-Bereiche von Unternehmen können erhebliche Kosten erzeugen, wobei sowohl Hardware als auch Software überholt sind und daher häufig Neuanschaffungen erforderlich werden. Zur Reduktion dieser laufenden Kosten, sind in den letzten Jahren viele Unternehmen dazu übergegangen, ihre IT auszulagern (IT-Outsourcing) und entsprechende IT-Dienstleistungen durch andere Unternehmen vornehmen zu lassen. Zum einen sind die Kosten klarer kalkulierbar. Andererseits besteht hierdurch die Möglichkeit, mit neuesten technischen Entwicklungen standhalten zu können, ohne entsprechende umfangreiche Investitionen in Hardware, Software sowie Personal tätigen zu müssen. Eine Gefahr liegt jedoch bereits darin, dass eine Abhängigkeit von einem externen Dienstleister entstehen kann. Daher sind vertragliche Regelungen zu Art und Umfang sowie Verfügbarkeit der zu erbringenden Leistungen notwendig. Auch sind gegebenenfalls sektorspezifische Regelungen der Branche zu berücksichtigen.

Ziel des IT-Vertragsrechts ist auch die Regelung des Schutzes von Computerprogrammen. Durch das Urheberrecht sind Computerprogramme umfassend rechtlich geschützt. Gegenüber anderen Werken gelten für Computerprogramme wichtige Besonderheiten des urheberrechtlichen Schutzes. Sonderregeln bestehen weiterhin bei Freeware-Programmen sowie im Rahmen einer Insolvenz. Neben dem urheberrechtlichen Schutz bestehen eine Reihe zusätzlicher Schutzmechanismen im Recht des gewerblichen Rechtsschutzes sowie dem allgemeinen Zivilrecht. Bei Kopien bietet das Wettbewerbsrecht Schutzmöglichkeiten für den Rechteinhaber

Lizenzverträge/ IT-Verträge

Wirksame Gestaltung von IT-Verträgen und Softwarelizenzen im Unternehmen dient der Kosteneffizienz und hilft Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zu vermeiden. (Bild: Flamingo Images/stock.adobe.com)

Als erfahrene Rechtsanwälte in den an den Datenschutz angrenzenden Rechtsgebieten. Denn Datenschutzrecht ist nicht nur Teil des IT-Rechts, sondern als Querschnittsmaterie beeinflusst von vielfältigen Rechtsgebieten, von A wie Arbeitsrecht bis Z wie Zollrecht – stets in Verbindung mit dem Datenschutz

Öffentliche Diskussionen aus dem Bereich der Informationstechnologie zeigen bereits die wachsende Bedeutung und Wahrnehmung datenschutzrechtliche Aspekte. Da Datenschutz nicht allein nationale Angelegenheit sein kann, gewinnen neben dem Bundesdatenschutzgesetz sowie den Landesdatenschutzgesetzen auch zunehmend europäische Gesetze, wie die Datenschutzgrundverordnung, an Bedeutung. Regelmäßige gesetzliche Reformen des Datenschutzrechts erfolgen aufgrund des Wandels der Industrie, wie beispielsweise Cloud-Computing, IT Sicherheit, Werbung, E-Business sowie sozialer Netzwerke. Wir beraten zu grundlegenden Aspekten, wie der Erfassung und Bewertung datenschutzrelevanter Prozesse in Unternehmen sowie deren rechtlicher Bewertung und Risikoanalyse. Auch im Kontext von Projekten, wie der Einführung von Software, beim Outsourcing oder dem Onlinehandel, beraten wir zu datenschutzrelevanten Maßnahmen.

Wir bieten IT-Vertragsgestaltung an, die mit herkömmlichen und für die meisten Rechtsanwälte bekannten Konstellationen und Gegenständen wenig zu tun haben. Rein beispielhaft sei an dieser Stelle das Escrow, der Lizenzvertrag oder der SEO-Vertrag genannt. Durch die Möglichkeiten, die moderne Kommunikationsmittel bieten, sind wir problemlos in der Lage, den Bedürfnissen unserer Auftraggeber bundesweit und zeitnahe nachkommen zu können.

Folgende Leistungen bzw. Verträge werden regelmäßig von uns erbracht bzw. erstellt:

  • Verträge über die Herstellung und Überlassung von Computerprogrammen (Softwareprojekte)
  • Nutzungsbedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen für Webportale
  • Arbeits- und Beraterverträge für Mitarbeiter im IT Bereich (Freelancer)
  • IT-Outsourcing
  • Web-Hosting, Webesign Domainübertragungsvertrag, Vertrag über SEO (Suchmaschinenoptimierung), Banner-Vertrag, Web-Content Vertrag
  • Schutz von Software und Daten
  • Datenschutz und IT-Sicherheit
  • Softwarelizenzen und Escrow
  • Open-Source-Computerprogramme
  • Geheimhaltungsvereinbarungen
  • Wartungsverträge und Softwarepflege
  • Beweissicherung, Konfliktlösung und Schiedsverfahren
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