Wenn Sie eine Abmahnung, Klage oder Einstweilige Verfügung erhalten haben, vertreten wir Sie und/oder Ihr Unternehmen bei der Abwehr von Unterlassungs- Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen. Wir zeigen Reaktionsmöglichkeiten auf und weisen eine Abmahnung zurück oder erstellen für Sie rechtssichere Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen, die Sie nicht weiter binden, als unbedingt erforderlich.
Im Wettbewerbsrecht können Sie unsere Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung nutzen. Wir beraten insbesondere Unternehmer aus dem Bereich des Onlinehandels bei der Absicherung ihrer gewerblichen Internetangebote (Wettbewerbsrecht). Onlinehändler müssen durchgehend (z.B. bei Ebay, Amazon, Dawanda, etc.) gesetzliche Pflichtangaben vorhalten. Hierzu zählen:
Gewerbliche Anbieter, die eine Abmahnung wegen unlauterer Werbung und/oder wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht / UWG erhalten haben, beraten und vertreten wir bei der Abwehr der Abmahnung. Typische Fälle diesbezüglich sind:
Selbstverständlich setzen wir auch berechtigte Ansprüche im Rahmen einer Abmahnung durch. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn sich ein Mitbewerber einen unlauteren Vorteil verschafft,
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen DSGVO-Verstößen? (Bild: magele-picture/stock.adobe.com)