Google Bewertungen
löschen lassen

Wir prüfen kostenlos, ob Ihre Bewertung entfernbar ist — und setzen die Löschung rechtssicher durch. Notfalls vor Gericht.

Ab 49,- netto
  • Keine Erfolgsaussichten – keine Kosten
  • Spezialisierte IT-Anwälte – keine Löschagentur
  • Kostenloser Online-Schnelltest →
  • Rechtsschutzversicherung übernimmt häufig die KostenJe nach Tarif kann eine Selbstbeteiligung anfallen.

* nicht auf Echtheit überprüft

Rechtsanwalt Colin Simbach, LL.M. RA Colin Simbach, LL.M.
IT-Recht und Reputationsschutz
▶ Bekannt aus WDR · ZDF · SAT.1
IT-ADVO im ZDF
Keine Erfolgsaussichten – keine Kosten·Paketpreis ab 49,- netto

Kostenfreie Einschätzung

Antwort in 24h · Keine Vorkasse · Vertraulich

Bekannt aus WDR · ZDF · SAT.1

🔍 Einfach lostippen – wir finden Ihr Unternehmen automatisch

Ihre Daten verarbeiten wir gemäß unserer Datenschutzerklärung für die kostenfreie Einschätzung Ihrer Bewertungen.

Kostenlos & unverbindlich
Bekannt aus
Seit 2019 spezialisiert
Über 2.000 Mandanten im Bewertungsrecht
150+ Gerichtsverfahren geführt
5,0/5 Sterne bei Google (2.508 Bewertungen)* * nicht auf Echtheit überprüft

IT-ADVO auf einen Blick

Sechs Fakten, damit Sie uns in zwei Minuten einordnen können – wer wir sind, was wir tun, was es kostet und für wen es passt.

Wer wir sind
IT-ADVO Rechtsanwälte Simbach & Kessler ist eine zugelassene Anwaltskanzlei mit Sitz in Düsseldorf, seit 2019 auf Bewertungsrecht spezialisiert und bundesweit für Unternehmen tätig.
Was wir tun
Wir beanstanden rechtswidrige Bewertungen anwaltlich nach Artikel 16 des Digital Services Act, erwidern auf die Stellungnahme des Verfassers und setzen die Löschung notfalls gerichtlich bis zur einstweiligen Verfügung durch.
Was es kostet
Die anwaltliche Bearbeitung beginnt bei 49 Euro netto je Bewertung. Gehen Sie kein Risiko ein: Keine Erfolgsaussichten – keine Kosten. Kostenlose Ersteinschätzung, Abrechnung nach Beendigung des Auftrags, keine Vorkasse.
Wie Sie beauftragen
Sie senden uns den Link zur Bewertung, wir schätzen die Erfolgsaussichten kostenfrei ein, Sie erhalten ein Angebot – und tätig werden wir gegenüber der Plattform, sobald uns Ihre Beauftragung und Ihre Vollmacht vorliegen.
Für wen es passt
Für Unternehmen, Praxen und Kanzleien mit Bewertungen ohne Kundenkontakt, mit unwahren Tatsachenbehauptungen, mit Beleidigung oder Schmähkritik; inhaltlich berechtigte Kritik bleibt dagegen stehen.
Woran Sie uns messen können
Über 150 gerichtliche Verfahren geführt, davon über 30 gegen Google Ireland Limited; bekannt aus WDR, ZDF und SAT.1; 5,0 Sterne aus 2.508 Google-Bewertungen*.

* Google-Bewertungen unserer Kanzlei, nicht auf Echtheit überprüft. Alle Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Wir in den Medien

WDR, ZDF, SAT.1 und die Presse lassen die Rechtslage zu Online-Bewertungen von Anwälten einordnen — nicht von Löschagenturen. Hier erklären RA Simbach und RA Kessler, wie sich Unternehmen wehren können:

Ihre Vorteile

Gehen Sie kein Risiko ein.

Keine Erfolgsaussichten – keine Kosten: Kostenlose Erstberatung und Analyse. Abrechnung erfolgt nach Beendigung des Auftrags. Lesen Sie die Bewertungen der Anwaltskanzlei IT-ADVO und überzeugen Sie sich von der Zufriedenheit unserer Kunden.

Nehmen Sie unwahre Behauptungen nicht hin.

Gegen Google haben Sie regelmäßig einen Anspruch auf Löschung unwahrer Rezensionen. Das Landgericht Hamburg hat in seinem Urteil vom 12.01.2018, Az.: 324 O 63/17 festgestellt, dass Google verpflichtet ist, Beanstandungen zu prüfen und rechtswidrige Bewertungen zu entfernen.

Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung?

Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines Rechtsanwalts bei einer Bewertungslöschung, wenn ein Versicherungsfall vorliegt. Wir arbeiten mit allen Versicherungen zusammen. Je nach Tarif kann eine Selbstbeteiligung anfallen.

Ihre Optionen im Vergleich

Auf eigene Faust
  • Kein KostenrisikoDie Durchsetzung kostet Sie allerdings Zeit.
  • Keine Prüfung der ErfolgsaussichtenSie wissen nicht, ob die Bewertung tatsächlich unzulässig ist.
  • Ungewisse ErfolgschancenErfolgschancen bleiben ungewiss und oft gering.
  • Hoher ZeitaufwandBetreiber muss ermittelt und angeschrieben werden.
  • Ungewisse DauerWie schnell Sie die Angelegenheit erledigen, hängt von Ihrer verfügbaren Zeit und Ihrem Vorwissen ab.
  • Risiko der endgültigen AblehnungEine fehlerhafte Begründung kann dazu führen, dass Google die Bewertung nicht erneut prüft – auch wenn später ein Anwalt eingeschaltet wird.
Nicht-spezialisierte Anbieter (ohne Anwaltszulassung)
  • Ungewisse BearbeitungsdauerGoogle wird regelmäßig nicht tätig, wenn Bewertungen mit pauschalen Textbausteinen angegriffen werden.
  • Rechtlich umstrittenOb Bewertungslöschung durch Nichtanwälte erlaubnispflichtig ist, ist rechtlich umstritten.
  • Keine Rechtsschutz-ÜbernahmeRechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines Rechtsanwalts – nicht die einer Agentur.
  • Kein anwaltliches BerufsgeheimnisNur Rechtsanwälte unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht (§ 43a BRAO). Bei Weitergabe sensibler Mandantendaten an Nichtanwälte fehlt dieser Schutz.
  • Verlust rechtlicher MöglichkeitenWenn mit pauschalen Textbausteinen ohne rechtliche Prüfung angegriffen wird, können Bewertungen unlöschbar werden.

Gerichte bestätigen: Anspruch auf Löschung bei Google Bewertungen

LG Köln

28 O 332/20

Google ist verpflichtet, rechtswidrige Bewertungen nach Beanstandung unverzüglich zu prüfen und in der Regel zu entfernen.

LG Frankfurt

2-03 O 553/23

Unwahre Tatsachenbehauptungen in Google-Bewertungen sind rechtswidrig und zu löschen.

LG Hamburg

324 O 515/24

Google ist als Hostprovider verpflichtet, bei konkretem Hinweis auf rechtswidrige Inhalte tätig zu werden.

OLG Saarbrücken

5U 117/21

Widersprüchlicher Vortrag kann zum endgültigen Verlust des Löschungsanspruchs führen.

Zwei neue Entscheidungen für unsere Mandanten

In der zweiten Maiwoche 2026 haben wir zwei plattformübergreifende Entscheidungen erstritten — eine zu Trustpilot, eine zu kununu. Der Beschluss gegen kununu (LG Aurich) ist rechtskräftig, das Urteil gegen Trustpilot (LG Schwerin) noch nicht.

Alle erstrittenen Entscheidungen anzeigen →

Ihre kostenfreie Erstprüfung

Prüfung der Löschbarkeit

Wir prüfen kostenfrei und unverbindlich, welche Ihrer Bewertungen sich entfernen lassen. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen.

Anwaltliche Beobachtung

Einmalige Checks reichen nicht: Jedes von uns geprüfte Profil bleibt unter anwaltlicher Beobachtung. Taucht eine neue negative Bewertung auf, wissen wir es – und prüfen für Sie, was rechtlich möglich ist.

Spezialisierte IT-Anwälte

Ihre Prüfung übernehmen auf Bewertungsrecht spezialisierte IT-Anwälte – keine Löschagentur.

Im Paketpreis enthalten

Prüfung der Erfolgsaussichten

Wir prüfen die Erfolgsaussichten eines Löschungsverlangens gegen Ihre Google Bewertungen. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

Aufforderung zur Löschung

Bei einer Auftragserteilung verfassen wir ein Anwaltsschreiben an Google als Betreiber des Bewertungsportals. Google wird aufgefordert, die Rezensionen zu löschen.

Korrespondenz mit Google

Nicht immer wird eine ungerechtfertigte Bewertung sofort entfernt. Manchmal ist ein ausführlicher Schriftwechsel nötig, bevor Google einsieht, dass ein Löschungsanspruch besteht.

Überprüfung der Löschung

Wenn Google die Bewertungen entfernt, überprüfen wir deren tatsächliche Löschung. Die Bewertungen müssen vollständig einschließlich aller Kommentare entfernt werden.

Prüfung weiterer Schritte

Sollte die anwaltliche Löschungsaufforderung einmal nicht zum Erfolg führen, können Sie uns anschließend separat zu einer formellen Abmahnung und/oder gerichtlichen Durchsetzung beauftragen.

Direkte Kommunikation ohne Termin

Die Kommunikation erfolgt über Kontaktformular, per E-Mail oder Telefon. Sie müssen keinen Vor-Ort-Termin in einer Kanzlei wahrnehmen.

So löschen wir Ihre Bewertung

1

Persönliche Erstberatung

Wir prüfen kostenlos und unverbindlich, welche Ihrer Bewertungen löschbar sind.

2

Juristische Bewertung

Jede Rezension wird juristisch analysiert und auf Verstöße gegen Recht und Richtlinien geprüft.

3

Maßgeschneiderter Plan

Wir erstellen einen individuellen Maßnahmenplan für jede einzelne Bewertung.

4

Durchsetzung mit Nachdruck

Anwaltliche Löschungsaufforderung an Google — bei Bedarf mit gerichtlicher Unterstützung.

5

Kontrolle & Monitoring

Wir überprüfen die vollständige Löschung und bleiben auch danach für Sie erreichbar.

Ist Ihre Bewertung löschbar? Schnelltest

5 Fragen — und Sie wissen, ob Ihre Bewertung gelöscht werden kann.

Schritt 1 von 6

Wo wurde die Bewertung veröffentlicht?

Wählen Sie die Plattform, auf der die Bewertung erschienen ist.

Wie viele negative Bewertungen möchten Sie prüfen lassen?

Auch mehrere Bewertungen können in einem Vorgang geprüft werden.

War der Verfasser der Bewertung Kunde bei Ihnen?

Kennen Sie den Verfasser, oder können Sie die Bewertung keinem Vorgang zuordnen?

Sind sämtliche Behauptungen in der Bewertung wahr?

Enthält die Bewertung Aussagen, die nachweislich falsch oder übertrieben sind?

Enthält die Bewertung Beleidigungen oder rufschädigende Äußerungen?

z. B. persönliche Angriffe, Drohungen, Schmähkritik oder herabwürdigende Aussagen

Wer Ihren Fall bearbeitet

IT-ADVO Rechtsanwälte Simbach & Kessler, Düsseldorf — Ihre Anfrage unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht (§ 43a BRAO).

Rechtsanwalt Colin Simbach, LL.M.

RA Colin Simbach, LL.M.

Rechtsanwalt · IT-Recht und Reputationsschutz

Bekannt aus ZDF frontal & ZDF heute

Vertritt Unternehmen seit 2019 im Bewertungsrecht — außergerichtlich und vor Gericht, auch direkt gegen Google.

Rechtsanwalt Sebastian Kessler

RA Sebastian Kessler

Rechtsanwalt · IT-Recht

Bekannt aus SAT.1 Frühstücksfernsehen

Prüft Bewertungen auf rechtliche Angriffspunkte und setzt Löschungen gegenüber den Plattformen konsequent durch.

Was unsere Mandanten bei Google schreiben

Google-Bewertungen ★★★★★ 5,0 von 5 · 2.508 Bewertungen · Stand 11.10.2026 · Zum Google-Profil

Google-Bewertungen, nicht auf Echtheit überprüft.

Google Bewertung
★★★★★

„Ich kann die Kanzlei nur empfehlen. Die Zusammenarbeit war stets freundlich, kompetent und professionell. Dank der schnellen und unkomplizierten Unterstützung konnte die unberechtigte Bewertung für mein Unternehmen binnend 24 Std. entfernt werden. Vielen Dank und wünsche weiterhin viel Erfolg bei der Arbeit.“

Marion Vogel 08.09.2026

Google Bewertung
★★★★★

„Wir sind mit der Unterstützung durch die Kanzlei rundum zufrieden! Ungerechtfertigte Google-Bewertungen konnten für uns sehr schnell und erfolgreich entfernt werden. Besonders positiv hervorzuheben sind die sehr schnelle Kontaktaufnahme und Umsetzung, aber auch die freundliche, klare und transparente Kommunikation. Unsere eigenen Löschversuche über Google waren leider wochenlang unbeantwortet geblieben. Von uns eine klare Empfehlung – vielen Dank für die hervorragende Unterstützung!“

Ralph Schmid 07.09.2026

Google Bewertung
★★★★★

„Wir können IT-ADVO uneingeschränkt weiterempfehlen. Von der Auftragserteilung bis zu Löschung der ungerechtfertigten Bewertungen vergingen lediglich ein paar Tage!“

Seemann GmbH 27.08.2026

Google Bewertung
★★★★★

„Ich habe diese Anwälte mit der Löschung rechtswidriger Google-Bewertungen beauftragt. Der gesamte Ablauf war unkompliziert und professionell. Bereits nach zwei Tagen waren die 1-Stern-Bewertungen gelöscht. Klare Empfehlung!“

Norbert Gleißner 22.07.2026

Google Bewertung
★★★★★

„Sehr professionelle und zuverlässige Kanzlei. Wir hatten zwei ungerechtfertigte 1-Sterne-Bewertungen bei Google, gegen die die Kanzlei schnell und kompetent vorgegangen ist. Die Kommunikation war jederzeit freundlich und transparent, und beide Rezensionen konnten erfolgreich entfernt werden. Klare Empfehlung für alle, die sich gegen falsche oder rufschädigende Bewertungen wehren möchten.“

Alessandro Vescovo 23.05.2026

Google Bewertung
★★★★★

„Sehr professionelle und zuverlässige Kanzlei. Die Entfernung der ungerechtfertigten Google-Bewertung hat genauso funktioniert, wie es im Vorfeld erklärt wurde. Die Kommunikation war klar, freundlich und transparent. Man wurde über jeden Schritt informiert und hatte jederzeit das Gefühl, gut betreut zu sein. Vielen Dank für die kompetente Unterstützung. Kann ich mit gutem Gewissen weiterempfehlen.“

Ismail Korel 17.05.2026

Was eine schlechte Google-Bewertung wirklich kostet

−9 %

Jeder Stern zählt

Schon ein Stern weniger kann bis zu 9 % Umsatz kosten (Harvard-Studie, Yelp-Daten) — Kunden vergleichen die Sterne, bevor sie Kontakt aufnehmen.

54 %

Bewerber springen ab

Mehr als jeder zweite Bewerber sagt nach negativen Online-Bewertungen ab (Trendence 2022) — der Schaden trifft auch Ihre Personalsuche.

24/7

Jeden Tag sichtbar

Eine rechtswidrige Bewertung erreicht Tag für Tag hunderte potenzielle Kunden. Je länger sie online bleibt, desto größer der Schaden.

Die gute Nachricht: Rechtswidrige Bewertungen müssen Sie nicht hinnehmen. Bewertung kostenlos prüfen lassen →

Jetzt kostenlos prüfen lassen

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Ihre Daten verarbeiten wir gemäß unserer Datenschutzerklärung für die kostenfreie Einschätzung Ihrer Bewertungen.

Kostenlos & unverbindlich

Erfahrung mit allen Bewertungsportalen

Google Yelp Jameda ProvenExpert

Fragen und Antworten

Dürfen Daten meiner Firma auf Bewertungsplattformen veröffentlicht werden?

Ja, die Daten wie Firmenname, Anschrift und Unternehmensgegenstand sind in der Regel im Internet frei verfügbar und können demnach auch von Bewertungsportalen genutzt werden.

Auftrag an Agentur ohne RDG-Zulassung?

Agenturen können gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) verstoßen, wenn sie ohne entsprechende Zulassung negative Bewertungen durch eine Rechtsbeschwerde beanstanden (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 23.11.2023, Az. 5 U 25/23). Jeder rechtliche und tatsächliche Vortrag kann Konsequenzen haben: Nach Art. 23 DSA kann eine Plattform das Recht auf Beanstandung von Bewertungen nach vorheriger Warnung für einen angemessenen Zeitraum aussetzen, wenn häufig offensichtlich unbegründete Meldungen eingereicht werden. Ein widersprüchlicher Vortrag kann die spätere Löschung erschweren.

Ist eine Kommentierung der Bewertung sinnvoll?

In der Regel raten wir von einer öffentlichen Kommentierung ab, solange eine Löschung möglich ist: Sie verbessert den Sternedurchschnitt eines Unternehmens nicht, wird von Kunden nur selten gelesen, und Google lehnt die Durchführung des notice and takedown Verfahrens nach einer öffentlichen Reaktion teilweise ab. In Ausnahmefällen – etwa wenn eine Löschung rechtlich ausscheidet – kann eine sachliche, anwaltlich abgestimmte Klarstellung sinnvoll sein. Das prüfen wir im Einzelfall.

Ist der Kauf von positiven Bewertungen eine Option?

Bei gekauften positiven Bewertungen drohen eine Löschung durch Google als auch Abmahnungen durch Wettbewerber. Wer Bewertungen kauft verstößt gegen die Nutzungsbedingungen von Google Maps und riskiert eine Sperrung. Google geht derzeit vermehrt gegen gefälschte positive Bewertungen vor und löscht diese.

Warum sollte ich einen Anwalt zur Löschung beauftragen?

Je länger die Bewertung online ist, desto mehr Schaden richtet sie an. Die Beauftragung eines spezialisierten Anwalts hat den Vorteil, dass er mit der Argumentation, der rechtlichen Vorgehensweisen sowie den Google Richtlinien für Rezensionen vertraut ist. Die Erfolgsaussichten einer Löschung steigen. Zudem unterstreicht das Einschalten eines Anwalts die Ernsthaftigkeit Ihres Anliegens.

Kann man den richtigen Namen eines Verfassers herausfinden?

Es besteht in gewöhnlichen Fällen kein Auskunftsrecht gegenüber Google bezüglich den Daten. Diese Möglichkeit besteht nur in absoluten Ausnahmefällen, wenn strafrechtlich relevante Umstände vorliegen (u.A. Beleidigung, Bedrohung, Üble Nachrede). Ansonsten hat der Bundesgerichtshof die Verfasser umfassend geschützt (BGH Urteil vom 01.07.2014, Az. VI ZR 345/13).

Wie läuft die Löschung einer Bewertung ab?

Wir prüfen zunächst völlig kostenfrei und unverbindlich, welche Erfolgsaussichten gegen Ihre jeweiligen Google Bewertungen bestehen. Erst auf dieser Grundlage entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen. Anschließend fordern wir Google mit anwaltlichem Schriftsatz zur Löschung der Bewertungen auf. Unsere anwaltliche Löschungsaufforderung führt häufig dazu, dass Google die Bewertungen löscht.

Was ist von Agenturangeboten zur Bewertungslöschung zu halten?

Ob die Beanstandung von Bewertungen durch Anbieter ohne Anwaltszulassung erlaubnispflichtig ist, ist rechtlich umstritten; das OLG Hamburg (Urteil vom 23.11.2023, Az. 5 U 25/23) und das OLG Frankfurt a. M. (Urteil vom 19.03.2026, Az. 16 U 2/25) haben dies für die dort beurteilten Angebote bejaht. Vor Gericht vertreten kann Sie nur ein zugelassener Rechtsanwalt (§ 79 ZPO). Nach Art. 23 DSA kann eine Plattform das Beschwerderecht bei häufig offensichtlich unbegründeten Meldungen nach vorheriger Warnung für einen angemessenen Zeitraum aussetzen; ein widersprüchlicher Vortrag kann die spätere Löschung erschweren (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 09.09.2022, Az. 5 U 117/21).

Weitere Fragen?
Wir helfen gerne weiter.

Rechtsanwalt Colin Simbach

+49 (0)211 176064-00

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Google Bewertung löschen lassen — der lückenlose juristische Leitfaden

15.600 Wörter, 8 BGH/OLG-Urteile zitiert, 4 anwaltliche Hebel im Detail, 13 FAQs, 6 Branchen-Strategien — aktualisiert 04/2026.

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