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Google Bewertungen löschen lassen
Ab 89,- € netto
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Keine Erfolgsaussichten
- keine Kosten - Kostenlose Beratung - Kostenlos Online Schnelltest
- Erfahrene IT-Anwälte
- Hohe Erfolgsquote
Bewertung löschen
lassen:
Wir in den Medien

Bewertungen bei Google- Maps -Rufmord: Wie Google Straftaten ignoriert

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Üble Nachrede auf Google
Rechtsanwalt Simbach bei Frontal im ZDF zum Thema Google Bewertungen
Ihre Vorteile
Gehen Sie kein Risiko ein.
Keine Erfolgsaussichten – keine Kosten: Kostenlose Erstberatung und Analyse. Abrechnung erfolgt nach Beendigung des Auftrags. Wir haben Erfahrung durch hunderte Google-Bewertungen und wissen wie man eine Entfernung innerhalb weniger Tage erwirken kann. Lesen Sie die Bewertungen der Anwaltskanzlei IT-ADVO und überzeugen Sie sich von der Zufriedenheit unserer Kunden.
Nehmen Sie unwahre Behauptungen nicht hin.
Gegen Google haben Sie regelmäßig einen Anspruch auf Löschung unwahrer Rezensionen oder solcher von “falschen” Kunden. Google ist dazu verpflichtet auf Beanstandungen einzugehen (vgl. Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12.01.2018 – Az.: 324 O 63/17).
Kostenerstattung durch Rechtschutzversicherungen oder den Bewerter
Viele Rechtschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines Rechtsanwalts bei einer Bewertungslöschung. Wir arbeiten mit allen Versicherungen zusammen. Sprechen Sie uns an, sofern Sie noch keine Rechtschutzversicherung haben sollten. Oft ist der Bewerter bekannt. Sofern die Bewertung rechtswidrig ist, besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme der Anwaltsgebühren.
Im Festpreis enthalten
Prüfung der Erfolgsaussichten
Wir prüfen die Erfolgsaussichten eines Löschungsverlangens gegen Ihre Google Bewertungen. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.
Aufforderung zur Löschung
Bei einer Auftragserteilung verfassen wir ein Anwaltsschreiben an Google als Betreiber des Bewertungsportals. Google wird aufgefordert, die Rezensionen zu löschen.
Korrespondenz mit Google
Nicht immer wird eine ungerechtfertigte Bewertung sofort entfernt. Manchmal ist ein ausführlicher Schriftwechsel nötig, bevor Google einsieht, dass im konkreten Fall ein Löschungsanspruch besteht.
Überprüfung der Löschung
Wenn Google die Bewertungen entfernt, überprüfen wir deren tatsächliche Löschung. Die Bewertungen müssen vollständig und spurlos einschließlich aller Kommentare beseitigt werden.
Prüfung weiterer Schritte
In vielen Fällen führt die anwaltliche Löschungsaufforderung zum Erfolg. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, können Sie uns anschließend separat zu einer formellen Abmahnung (Unterlassungsaufforderung) und/oder der gerichtlichen Durchsetzung der Löschung beauftragen. Wir geben Ihnen eine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten und den voraussichtlichen Kosten.
Direkte Kommunikation ohne Termin
Die Kommunikation mit uns erfolgt über unser Kontaktformular, per E-Mail oder über Telefon. Sie müssen keinen Vor-Ort-Termin in einer Kanzlei wahrnehmen.
- Prüfung der Erfolgsaussichten
- Aufforderung zur Löschung
- Korrespondenz mit Google
- Überprüfung der Löschung
- Prüfung weiterer Schritte
- Direkte Kommunikation ohne Termin
Ist Ihre Bewertung löschbar?
Auf eigene Faust
- Kein Kostenrisiko
- Keine Prüfung der Erfolgsaussichten
- Geringe Erfolgschancen
- Hoher Zeitaufwand
- Ungewisse Dauer
Mit IT-ADVO
- ab 89,-/ Bewertung Paketpreis
zzgl. Umsatzsteuer pro Bewertung
- 159, - / Bewertung Einzelpreis
zzgl. Umsatzsteuer pro Bewertung
- Kostenlose Prüfung der Erfolgsaussichten
- Höhere Erfolgschancen
- IT-ADVO Garantie
(Individuelles Angebot bei mehreren Bewertungen. Hochspezialisierte Anwälte, 100% Zufriedenheit)
- Kostenlose Rechtsschutzanfragen
- Geringer Zeitaufwand
- Anwaltsgarantie
Internetagenturen
- Ungewisse Bearbeitungsdauer
- Unseriöses Angebot
- Keine Kosten durch Rechtschutzversicherungen
- Verstoß gegen Berufsgeheimnisse
- Verlust rechtlicher Möglichkeiten
Wir haben jahrelange Erfahrung mit Bewertungen auf allen Portalen:
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
In letzter Zeit werden wir vermehrt von Mandanten mandatiert, die zunächst vergeblich eine vermeintlich günstigere Onlineagentur beauftragt haben. Häufig verstoßen diese gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), da eine Werbeagentur nicht zur Rechtsberatung berechtigt und auch nicht befähigt ist (Verstoß gegen § 3 RDG). Die Angebote sind dann illegal. Nicht selten sitzen derartige Firmen daher z.B. in Zypern, China usw. obwohl das Angebot komplett auf Deutsch formuliert wurde. Unser Tipp: Schauen Sie einmal ins Impressum derartiger Angebote!
Durch ein unsachgemäßes Vorgehen durch Agenturen können Sie sich zudem häufig rechtliche Möglichkeiten verbauen, so dass eine außergerichtliche, zügige Löschung nicht mehr möglich ist. Häufig beachten Agenturen auch gesetzliche Fristen nicht. Am Ende bleibt diesen Mandanten so nur noch der teure und in der Regel nicht erforderliche Klageweg.
Theoretisch ist eine neue Bewertung möglich. Jedoch werden die Verfasser bei einer Löschung durch Google verwarnt und auf die Nutzungsbedingungen hingewiesen. Bei weiteren Zuwiderhandlungen müssen Verfasser mit einer Sperrung ihres Profils rechnen. In der Praxis spielt diese Möglichkeit daher keine Rolle. Regelmäßig verfehlt die Erfahrung, dass man auch im Internet nicht im rechtsfreien Raum ist, ihre Wirkung nicht.
Hier gilt: Kein Kommentar. Zu einer Kommentierung wird häufig von Personen geraten, die nicht wissen, dass man Rezensionen entfernen lassen kann. Eine Kommentierung verbessert den Sternedurchschnitt eines Unternehmens nicht. Auch wird diese nur in den seltensten Fällen von Kunden überhaupt gelesen. Google selbst lehnt teilweise die Durchführung des notice and takedown Verfahren nach einer Kommentierung ab. Daher sollte eine Kommentierung nur als letztes Mittel in Betracht gezogen werden, wenn der gute Ruf nicht durch eine Löschung der Bewertungen wiederhergestellt werden konnte.
Bei gekauften positiven Bewertungen drohen eine Löschung durch Google als auch Abmahnungen durch Wettbewerber. Bereits derartige Angebote sind illegal, weshalb diese meist von Firmen mit Sitz auf einschlägigen Inselstaaten stammen. Wer Bewertungen kauft verstößt gegen die Nutzungsbedingungen von Google Maps und riskiert eine Sperrung. Auch drohen Abmahnungen durch Wettbewerber, da gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen wird. Google geht derzeit vermehrt gegen gefälschte positive Bewertungen vor und löscht diese. In der Folge sind sowohl die Bewertungen als auch der Kaufpreis weg.
Je länger die Bewertung online ist, desto mehr Schaden richtet sie an. Wenden sich betroffene Unternehmen ohne Anwalt an Google, warten diese in vielen Fällen vergeblich auf eine Reaktion. Die Beauftragung eines spezialisierten Anwalts hat den Vorteil, dass er mit der Argumentation, der rechtlichen Vorgehensweisen sowie den Google Richtlinien für Rezensionen vertraut ist. Die Erfolgsaussichten einer Löschung steigen. Zudem zeigt das Einschalten eines Anwalts Google Ihre Entschlossenheit. Häufig werden unsere anwaltlichen Schreiben auch den Verfassern durch Google weitergeleitet. Diese fürchten eine gerichtliche Auseinandersetzung und ändern oder löschen die Bewertung unmittelbar.
Es besteht in gewöhnlichen Fällen kein Auskunftsrecht gegenüber Google bezüglich den Daten. Diese Möglichkeit besteht nur in absoluten Ausnahmefällen, wenn strafrechtlich relevante Umstände vorliegen (u.A. Beleidigung, Bedrohung, Üble Nachrede). Dann kann ein Anwalt über eine Auskunftsklage gegen das Portal oder das Akteneinsichtsrecht bei der Staatsanwaltschaft an die Daten des Verfassers kommen. Ansonsten hat der Bundesgerichtshof die Verfasser umfassend geschützt (BGH Urteil vom 01.07.2014, Az. VI ZR 345/13).
Wir prüfen zunächst völlig kostenfrei und unverbindlich, welche Erfolgsaussichten gegen Ihre jeweiligen Google Bewertungen bestehen. Erst auf dieser Grundlage entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen. Anschließen fordern wir Google mit anwaltlichem Schriftsatz zur Löschung der Bewertungen auf. Google ist nun verpflichtet, die Bewertungen zu überprüfen. Google hat außerdem die Möglichkeit, Kontakt zu dem Verfasser der Bewertung aufzunehmen. Unsere anwaltliche Löschungsaufforderung führt häufig dazu, dass Google die Bewertungen löscht.
Weitere Fragen? Wir helfen gerne weiter.

Haben Sie mehr Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Sie können uns unter +49 (0)211 176064-00 erreichen.
Kunden teilen ihre Erfahrungen mit IT-ADVO:






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MusikApen Matthias Bruns
Hatte 5 schlechte Bewertungen bei Google, alle waren unbegründet oder vom Wettbewerb. Jetzt habe ich keine schlechte Bewertung mehr. Nur noch die top Bewertungen von echten Kunden