Als spezialisierte Kanzlei für Bewertungsrecht beanstanden wir rechtswidrige Bewertungen auf Google Maps, Kununu, Trustpilot und weiteren Plattformen — mit einer nachweisbaren Erfolgsbilanz vor Gerichten in ganz Deutschland.
Wir haben über 150 gerichtliche Verfahren gegen rechtswidrige Bewertungen geführt — regelmäßig mit dem Ergebnis, dass Google, Kununu oder Trustpilot nach Klageerhebung einlenken, die Bewertung löschen und die Kosten des Verfahrens tragen. In ausgewählten Fällen haben wir zudem streitige Urteile gegen die Plattformen erstritten, etwa ein Versäumnisurteil gegen Facebook Ireland Limited (LG Düsseldorf, Az. 12 O 18/21).
Stand der Übersicht: 24.09.2026
Für unsere Mandantin (Bildungsträger) gegen Facebook Ireland Limited ein Versäumnisurteil auf Unterlassung einer rufschädigenden Bewertung erstritten — unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 EUR.
Für unsere Mandantin gegen die Trustpilot A/S durchgesetzt: Das Landgericht verurteilt die Trustpilot A/S zur Unterlassung der Veröffentlichung einer 1-Sterne-Bewertung — weil die Rüge des fehlenden Geschäftskontakts die Prüfpflicht auslöst (BGH VI ZR 1244/20) und eine Reaktionszeit von über acht Monaten nicht angemessen ist. Beklagte trägt Kosten.
Für unsere Mandantin gegen die Kununu GmbH durchgesetzt: Das Landgericht ordnet die Herausgabe der Bestandsdaten (Name, Anschrift, E‑Mail) des anonymen Verfassers nach § 21 Abs. 2 TDDDG an — weil die Bewertung unwahre Tatsachenbehauptungen enthielt, die den Tatbestand der üblen Nachrede (§ 186 StGB) erfüllen.
Trustpilot trägt die Kosten: Das Oberlandesgericht hat die sofortige Beschwerde der Trustpilot A/S gegen die Kostenentscheidung des LG München I zurückgewiesen. Trustpilot hatte trotz ausreichend konkreter Beanstandungen von IT-ADVO die Prüfung und Löschung einer 1-Stern-Bewertung abgelehnt. Die erst mehrere Wochen nach Einreichung des Eilantrags erfolgte Entfernung war nach dem Beschluss nicht „zügig“ im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSA und beseitigte die Wiederholungsgefahr nicht.
IT-ADVO vertrat eine gemeinnützige Organisation gegen die Trustpilot A/S: Trustpilot ließ eine 1-Stern-Bewertung trotz zweier anwaltlicher Beanstandungen per E-Mail online und nahm sie erst nach Einreichung des Eilantrags offline. Das Landgericht legte Trustpilot die Kosten auf: Die E-Mails lösten die Prüfpflicht aus. Ist einer Bewertung kein Kundenkontakt zuzuordnen, ist die Behauptung eigener Erfahrung offenkundig unwahr — auf die Haftungsprivilegierung des Art. 6 DSA kann sich das Portal dann nicht berufen.
IT-ADVO erwirkte für einen Zahnarzt ein Versäumnisurteil gegen Google Ireland Limited: Google muss eine 1-Stern-Bewertung über seine Praxis unterlassen. Der Verfasser trat mit einem vollständigen, klarnamenartigen Namen auf, war im Patientenbestand aber nicht zu finden; die Beanstandung genügte, um die Prüfpflicht auszulösen. Google hatte die Bewertung zunächst entfernt, auf Antrag des Verfassers wieder eingestellt und keine Tatsachen mitgeteilt, die eine Zuordnung ermöglicht hätten. Google verteidigte sich nicht; das Urteil erging ohne mündliche Verhandlung (§ 331 Abs. 3 ZPO).
Obergerichtlich durchgesetzt: Google trägt die Kosten des Verfahrens, weil die Plattform dem vorgerichtlichen Löschverlangen unserer Mandantin nicht nachgekommen ist.
Versäumnisurteil gegen Google — Ordnungsgeld bis 250.000 €. Google Ireland Limited hat sich gegen die Klage nicht verteidigt; die Kammer entschied ohne mündliche Verhandlung gemäß § 331 Abs. 3 ZPO. Google muss zwei textlose 1- und 2-Sterne-Bewertungen unterlassen und trägt die Kosten.
Frühe Anwendung der TDDDG-Auskunftsdoktrin: Die Beteiligte (New Work SE als Betreiberin von kununu) wurde verpflichtet, Bestandsdaten (IP-Adresse, Name, E-Mail) des anonymen Verfassers herauszugeben — gestützt auf § 21 Abs. 2 TDDSG i.V.m. § 242 BGB. Drei Jahre später durch LG Aurich 2026 bestätigt.
Für unsere Mandantin (Energieunternehmen) durchgesetzt: Google löscht vier negative Bewertungen und trägt die Kosten. Streitwert: 40.000 EUR.
Nach unserer Klage gegen Google lenkte die Plattform ein und wurde zur Erstattung sämtlicher Verfahrenskosten verpflichtet.
Für unsere Mandantin vier Google-Bewertungen durchgesetzt. Google trägt die Kosten. Streitwert: 40.000 EUR.
Ist der Verfasser einer rechtswidrigen Bewertung bekannt, geht IT-ADVO auch unmittelbar gegen ihn vor — mit Klage oder einstweiliger Verfügung. Eine Auswahl eigener Verfahren; Namen und Bewertungstexte sind aus Gründen des Mandantenschutzes entfernt.
IT-ADVO vertrat einen technischen Fachbetrieb gegen den Verfasser von Bewertungen auf Google und Trustpilot: Das Landgericht untersagte per einstweiliger Verfügung vier von fünf angegriffenen Äußerungen. Konkrete Angaben zu Abrechnung und Auftragsumfang sind Tatsachenbehauptungen, auch wenn sie Unzufriedenheit ausdrücken. Ihre Wahrheit musste der Verfasser glaubhaft machen; das gelang ihm nicht. Den zusätzlichen Antrag auf Beseitigung wies das Gericht als Vorwegnahme der Hauptsache zurück.
IT-ADVO vertrat eine soziale Einrichtung gegen die Verfasserin einer Google-Rezension: Die Verfasserin meldete sich im Prozess nicht. Per Versäumnisurteil muss sie drei Äußerungen unterlassen und die vorgerichtlichen Anwaltskosten zahlen. Zwei weitere Formulierungen wertete das Gericht als zulässige Meinungsäußerung und wies die Klage insoweit ab. Gegen das Versäumnisurteil hat die Verfasserin Einspruch eingelegt; das Verfahren läuft weiter.
IT-ADVO vertrat ein Unternehmen aus dem Gesundheitswesen gegen die Verfasserin einer Google-Bewertung: Die Verfasserin erkannte den Anspruch an. Ihr ist untersagt, zu behaupten, das Unternehmen halte sich nicht an eine mit ihr geschlossene Vereinbarung oder den Vertrag. Sie trägt die Kosten des Rechtsstreits und die vorgerichtlichen Anwaltskosten.
IT-ADVO vertrat einen Dienstleistungsbetrieb gegen den Verfasser einer Google-Maps-Rezension: Der Verfasser erkannte die Klage an. Er muss sechs Äußerungen unterlassen — auch inhaltsgleich am zweiten Standortprofil des Unternehmens —, seine Rezensionen auf beiden Profilen beseitigen bzw. deren Löschung bewirken und die vorgerichtlichen Anwaltskosten sowie die Kosten des Rechtsstreits tragen.
IT-ADVO vertrat eine Praxis im Gesundheitswesen gegen die Verfasserin einer Google-Bewertung und mehrerer E-Mails: Das Amtsgericht untersagte ihr ohne mündliche Verhandlung, bestimmte Vorwürfe und abwertende Bezeichnungen über die Praxis und deren Mitarbeiter zu verbreiten. Zusätzlich ordnete es ein Kontakt- und ein Betretungsverbot an; die Kosten trägt die Verfasserin.
IT-ADVO vertrat eine Arztpraxis gegen den Urheber massiver Vorwürfe: Das Landgericht untersagte ihm per einstweiliger Verfügung ohne mündliche Verhandlung acht Äußerungen — Vorwürfe gegen die ärztliche Tätigkeit und Beleidigungen — sowie die Kontaktaufnahme per Fax oder E-Mail. Als er die Vorwürfe danach per E-Mail-Rundschreiben wiederholte, setzte das Gericht ein Ordnungsgeld fest (§ 890 ZPO).
Diese wegweisenden Entscheidungen bestätigen den Rechtsrahmen, auf dem unsere Arbeit aufbaut.
Bewertungsportale wie Google, Kununu und Trustpilot müssen bereits auf die anwaltliche Rüge des fehlenden Kundenkontakts hin in die Prüfung eintreten — bleibt eine Stellungnahme aus, ist die Bewertung zu löschen.
Hostprovider müssen bei konkreter anwaltlicher Rüge unverzüglich das Stellungnahmeverfahren einleiten — Grundlage jeder rechtssicheren Bewertungslöschung auf Google, Kununu und Trustpilot.
Vorsicht: Widersprüchlicher Vortrag kann zum endgültigen Verlust des Löschungsanspruchs führen — daher ist anwaltliche Expertise entscheidend.
Die Entscheidungen zeigen, was gegen rechtswidrige Bewertungen vor Gericht durchsetzbar ist. Die Fragen, die Unternehmen dazu am häufigsten stellen, beantwortet IT-ADVO in eigenen Ratgebern:
Alle Fragen im Überblick: Ratgeber zu Online-Bewertungen
Wir vertreten Unternehmen aus dem gesamten Bundesgebiet vor Land- und Oberlandesgerichten — eine Auswahl unserer Verfahren mit Aktenzeichen finden Sie auf dieser Seite.
Das ZDF berichtete über den Fall eines Unternehmers, der Opfer von 47 gefälschten Google-Bewertungen wurde. Rechtsanwalt Colin Simbach von IT-ADVO vertrat den Mandanten erfolgreich — das LG Köln ordnete die Löschung per Eilverfahren an.
„Colin Simbach vertritt viele Unternehmer, die Opfer von negativen Kampagnen bei Google Maps geworden sind. Rund 120 Mal ist er bereits gegen den Tech-Giganten vor Gericht gezogen.“
Alle Zitate stammen aus öffentlichen Google-Bewertungen (nicht auf Echtheit überprüft).
„Wir haben für unser Autohaus unberechtigte Google-Bewertungen löschen lassen und sind absolut begeistert. Bereits nach nur 3 Tagen waren die Bewertungen erfolgreich gelöscht. Ein super Service, absolut seriös, zuverlässig.“
Plattform: Google Maps • D. Kneißler
„Wir wurden mit sehr aggressiven negativen Kununu-Bewertungen konfrontiert. RA Simbach hat uns hervorragend unterstützt und die Löschung der Bewertungen erfolgreich erwirkt. So konnten wir uns wieder ganz auf unsere Arbeit konzentrieren.“
Plattform: Kununu • K. Rieland
„Andere Anbieter haben es nicht geschafft, meine Google-Bewertung zu entfernen — hier hat alles reibungslos funktioniert. Die Abwicklung war schnell, professionell und zuverlässig.“
Plattform: Google Maps • D. Krebs
„Ungerechtfertigte Negativ-Bewertungen ohne realen Hintergrund wurden durch Ihren Einsatz erfolgreich gelöscht — von Personen, die versuchten, unsere Firma zu schädigen bzw. Geld zu erhalten.“
Plattform: Google Maps • J. Ferreira
„In einem anonymen WordPress-Blog wurden unwahre Tatsachenbehauptungen über mich verbreitet. Innerhalb von nur einer Woche entfernte Google diesen Blog. Besser, schneller und kostengünstiger geht es sicher nicht.“
Plattform: Google-Suche • Unternehmensberatung G.
„Ich beauftrage Herrn RA Kessler aufgrund einer völlig ungerechtfertigten 1-Sterne-Bewertung von einer Person, die wir nicht kannten und auch kein Kunde war. Nach ein paar Tagen wurde diese von Google gelöscht.“
Plattform: Google Maps • S. Christiansen
Als zugelassene Rechtsanwälte sind wir zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 43a Abs. 2 BRAO). Vor dem Landgericht besteht Anwaltszwang (§ 78 ZPO) – dort vertreten wir Sie selbst.
Art. 23 DSA: Wer häufig offensichtlich unbegründete Meldungen einreicht, dessen Meldungen können Plattformen für einen angemessenen Zeitraum nicht mehr bearbeiten. Anwaltliche Prüfung schützt davor.
Wenn Google nicht freiwillig löscht, können wir den Löschungsanspruch gerichtlich durchsetzen — mit bundesweiter Erfahrung vor Landgerichten und Oberlandesgerichten.