Verfasst von Colin Simbach, LL.M. · · Lesezeit ca. 6 Min.
Die Hostprovider-Doktrin des Bundesgerichtshofs (BGH VI ZR 1244/20) durchgesetzt: Die Rüge des fehlenden Geschäftskontakts genügt zur Auslösung der Prüfpflicht eines Bewertungsportals. Mehr als acht Monate Reaktionszeit sind nicht angemessen.
Das Landgericht Schwerin – Zivilkammer 7 – hat am (Az. 7 O 61/25) auf Antrag unserer Mandantin gegen die Trustpilot A/S im Wesentlichen Folgendes entschieden:
Hinweis: Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Beklagte hat Berufung zum Oberlandesgericht Rostock eingelegt (Stand: September 2026).
„Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten – zu vollziehen an ihren Vorständen – zu unterlassen, im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland die nachstehend wiedergegebene Bewertung des Nutzers ,S B‘ zu veröffentlichen.“
Der Rechtsstreit ist hinsichtlich einer weiteren Bewertung im Übrigen erledigt. Die Trustpilot A/S trägt die Kosten des Rechtsstreits (§ 91 ZPO). Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,00 € vorläufig vollstreckbar.
Mandantendaten, der Klarname des Bewerters, die konkrete Trustpilot-URL und der reproduzierte Bewertungstext sind unkenntlich gemacht. Tenor und vollständige juristische Begründung (BGH-/OLG-Zitate) bleiben lesbar.
Das Landgericht Schwerin stützt sein Urteil auf die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur mittelbaren Verantwortlichkeit von Bewertungsportalen für beanstandete Beiträge.
Sobald der Bewertungsportal-Betreiber Kenntnis von einer Verletzung des Unternehmerpersönlichkeitsrechts erlangt — und die Beanstandung so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf Grundlage der Behauptung der betroffenen Person unschwer bejaht werden kann (BGH VI ZR 1244/20, juris Rn. 28).
Für die Auslösung der Prüfpflicht reicht grundsätzlich die Rüge, der Bewertung liege kein tatsächlicher Geschäftskontakt zugrunde — einer weiteren Darlegung oder näheren Begründung bedarf es nicht (BGH VI ZR 1244/20, juris Rn. 37). Pseudonyme Initialen sind regelmäßig nicht eindeutig zuordenbar.
Der Hostprovider muss die Beanstandung an den für den Inhalt Verantwortlichen zur Stellungnahme weiterleiten. Bleibt eine Stellungnahme innerhalb einer nach den Umständen angemessenen Frist aus, ist von der Berechtigung der Beanstandung auszugehen und der beanstandete Eintrag zu löschen.
Wie das Verfahren in rund 14 Monaten gerichtlich entschieden wurde, nachdem die qualifizierte Rüge an Trustpilot über acht Monate ohne sachliche Reaktion blieb.
Unter pseudonymen Initialen erscheinen zwei 1-Sterne-Bewertungen auf Trustpilot. Anhand der Initialen und Bewertungstexte ist eine Zuordnung zu einem konkreten Kundenkontakt aus den Datenbanken unserer Mandantin nicht möglich.
Wir tragen für unsere Mandantin vor: Die angegriffenen Bewertungen lassen sich keiner konkreten Erfahrung mit dem Unternehmen zuordnen, eine Zuordnung ist trotz umfangreicher Recherche nicht möglich. Anlagen K 2 und K 11.
Die Klageschrift wird beim Landgericht Schwerin eingereicht. Antrag: Unterlassung der Veröffentlichung beider Bewertungen.
Erst mit der Klageerwiderung reicht Trustpilot Angaben zur tatsächlichen Erfahrung des Verfassers einer der beiden Bewertungen sowie Dokumente zum Bestellvorgang ein. Hinsichtlich dieser Bewertung erklärt unsere Mandantin den Rechtsstreit für erledigt.
Die Geschäftsführer unserer Mandantin werden persönlich angehört. Sie erläutern nachvollziehbar, dass der Kontakt zum benannten Kunden nicht aufgrund der streitgegenständlichen Bewertung, sondern wegen eines parallel laufenden PayPal-Falles aufgenommen wurde.
Das Landgericht Schwerin verurteilt die Trustpilot A/S zur Unterlassung der Veröffentlichung der verbliebenen 1-Sterne-Bewertung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und legt der Beklagten die Kosten des Rechtsstreits auf. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,00 € vorläufig vollstreckbar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Gericht arbeitet in seiner Begründung im Detail heraus, warum die Rüge des fehlenden Geschäftskontakts die Prüfpflicht ausgelöst hat und Trustpilot dieser nicht in angemessener Zeit nachgekommen ist.
Der Unterlassungsanspruch beruht auf §§ 1004 Abs. 1 Satz 2 analog, 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 2 Abs. 1, 19 Abs. 3 GG. Eine Bewertung ohne tatsächlichen Geschäftskontakt stellt eine rechtswidrige Beeinträchtigung des Unternehmerpersönlichkeitsrechts dar.
Unter Verweis auf BGH VI ZR 1244/20 (juris Rn. 37) stellt die Kammer fest: Für die Auslösung der Prüfpflicht reicht die Rüge des fehlenden Geschäftskontakts aus. Eine nähere Begründung — etwa durch Durchsuchen der Kundendatenbank nach pseudonymen Initialen — ist nicht erforderlich.
Zwischen erstmaliger Rüge () und Klageerwiderung mit Bestellvorgangs-Dokumenten () liegen mehr als acht Monate — im Hinblick auf die Nachteile rechtswidriger Bewertungen und die Beanstandungs-Erwartung eines Bewertungsportals nicht angemessen.
Auf den Vorwurf der Beklagten, das vorgerichtliche Verhalten sei rechtsmissbräuchlich, antwortet das Gericht: Die Verwendung gleichlautender Aufforderungsschreiben im Sinne einer möglichst effizienten Mandatsbearbeitung ist nicht unzulässig, sofern die formalen Vorgaben zur Begründung einer Prüfpflicht beachtet werden.
Nach der Hostprovider-Doktrin des BGH (Urteil vom , VI ZR 1244/20) und der hier angewendeten Auslegung durch das Landgericht Schwerin reicht die schlichte Rüge, der Bewertung liege kein tatsächlicher Geschäftskontakt zugrunde, zur Auslösung der Prüfpflicht aus. Einer weitergehenden Substantiierung — etwa einer Durchsuchung der eigenen Kundendatenbanken nach pseudonymen Initialen — bedarf es nicht. Die Klägerin ist nach Auffassung des Landgerichts nicht verpflichtet, Kundendatenbanken „ins Blaue hinein“ zu durchforsten.
Ja. Das Landgericht Schwerin stellt in seinem Urteil vom (Az. 7 O 61/25) ausdrücklich fest, dass die Verwendung gleichlautender Aufforderungsschreiben im Sinne einer möglichst effizienten Mandatsbearbeitung nicht unzulässig ist. Voraussetzung ist, dass die formalen Vorgaben zur Begründung einer Prüfpflicht beachtet werden — also insbesondere die Rüge des fehlenden Geschäftskontakts klar erkennbar ist.
Die Reaktionsfrist hängt nach der Hostprovider-Doktrin von den Umständen des Einzelfalls ab. Das Landgericht Schwerin hat in seinem Urteil vom festgestellt, dass im konkreten Fall mehr als acht Monate zwischen erster Rüge () und dem Übersenden von Dokumenten zum Bestellvorgang (Klageerwiderung vom ) lagen — und diesen Zeitraum als nicht angemessen bewertet. Bleibt eine Stellungnahme innerhalb angemessener Frist aus, ist von der Berechtigung der Beanstandung auszugehen und der beanstandete Eintrag zu löschen.
Der Streitwert wurde im Schwerin-Verfahren auf 20.000,00 € festgesetzt. Die Verfahrenskosten trägt im hier entschiedenen Fall die Trustpilot A/S nach § 91 ZPO. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung übernimmt diese je nach Versicherungsvertrag die Verfahrenskosten; eine im Versicherungsvertrag vereinbarte Selbstbeteiligung kann anfallen. Wir prüfen Deckung und Bedingungen vorab kostenfrei.
Der Unterlassungsanspruch beruht auf §§ 1004 Abs. 1 Satz 2 analog, 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1, 19 Abs. 3 GG. Eine 1-Sterne-Bewertung, der kein tatsächlicher Geschäftskontakt zugrunde liegt, stellt eine rechtswidrige Beeinträchtigung des Unternehmerpersönlichkeitsrechts dar. Bei der Abwägung der grundrechtlich geschützten Belange — Persönlichkeitsrecht des Bewerteten, Meinungsfreiheit des Portalnutzers, Kommunikationsfreiheit des Portalbetreibers — überwiegen im Fall des fehlenden Geschäftskontakts die geschützten Interessen des Bewerteten.
Wann ist eine Trustpilot-Bewertung angreifbar? Welche Schwelle muss überschritten sein? Wie läuft das Verfahren ab? Der vollständige Leitfaden für Unternehmen.
Eine Auswahl unserer erstrittenen Entscheidungen vor Landgerichten und Oberlandesgerichten in ganz Deutschland — gegen Google, kununu, Trustpilot und Facebook.
Eine weitere Anwendung der Hostprovider-Doktrin: Das Landgericht Koblenz hat Google Ireland Limited im Versäumnisurteil vom 03.11.2023 (Az. 10 O 207/23) zur Unterlassung textloser Bewertungen verurteilt — Google ist nicht erschienen, Ordnungsgeld bis 250.000 €, Google trägt die Kosten.
Eine weitere im Mai 2026 erstrittene Entscheidung: Auskunftsanspruch nach § 21 Abs. 2 TDDDG gegen die kununu GmbH — Bestandsdaten des anonymen Verfassers (Name, Anschrift, E‑Mail) müssen herausgegeben werden.
Der XXL-Ratgeber zur Löschung negativer Google-Bewertungen mit BGH-Rechtsprechung, DSA Art. 16, anwaltlichen Hebeln und Prozess-Timeline.
Das Urteil wendet die BGH-Linie zum fehlenden Kundenkontakt an. Was daraus für Ihre eigene Bewertung folgt, beantwortet IT-ADVO in eigenen Ratgebern:
Alle Fragen im Überblick: Ratgeber zu Online-Bewertungen