Eine negative Google-Bewertung kann für Unternehmen erhebliche wirtschaftliche Folgen haben. Doch nicht jede schlechte Bewertung muss hingenommen werden: Wenn eine Bewertung rechtswidrig ist, haben Betroffene das Recht, deren Löschung zu verlangen. Seit Februar 2024 bietet der Digital Services Act (DSA) einen besonders wirksamen Weg, um rechtswidrige Bewertungen bei Google melden und entfernen zu lassen.
In diesem Beitrag erklären wir Schritt für Schritt, wann eine Google-Bewertung löschbar ist, wie das DSA-Meldeverfahren funktioniert und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten.
Wann ist eine Google-Bewertung rechtswidrig?
Nicht jede negative Bewertung ist automatisch rechtswidrig. Meinungsfreiheit schützt auch scharfe Kritik — solange sie auf wahren Tatsachen beruht. Rechtswidrig wird eine Bewertung unter anderem in folgenden Fällen:
- Fake-Bewertungen: Der Verfasser war nie Kunde oder Patient und hat keine reale Erfahrung mit dem Unternehmen gemacht.
- Verwechslungen: Die Bewertung beschreibt ein Erlebnis bei einem anderen Unternehmen oder einer anderen Filiale.
- Schmähkritik: Die Bewertung hat keinen sachlichen Kern und dient ausschließlich der Herabsetzung (z. B. Beleidigungen, Drohungen).
- Unwahre Tatsachenbehauptungen: Es werden konkrete Behauptungen aufgestellt, die nachweislich falsch sind.
- Bewertungen von Mitbewerbern: Ein Konkurrent gibt sich als Kunde aus, um dem Unternehmen zu schaden.
Reine Meinungsäußerungen — auch wenn sie unfair wirken — sind in der Regel nicht löschbar. Entscheidend ist immer der konkrete Einzelfall.
Der DSA-Meldeweg: So funktioniert die Löschung seit 2024
Der Digital Services Act (Verordnung (EU) 2022/2065) gilt seit dem 17. Februar 2024 vollständig und verpflichtet Plattformen wie Google, ein strukturiertes Melde- und Abhilfeverfahren für rechtswidrige Inhalte bereitzustellen (Art. 16 DSA). Für die Löschung von Bewertungen bedeutet das:
- Rechtswidrigkeitsgrund identifizieren: Zunächst muss geprüft werden, warum die Bewertung gegen geltendes Recht verstößt — etwa gegen das Persönlichkeitsrecht, das UWG oder das Strafrecht.
- DSA-Meldung einreichen: Über das Meldeverfahren von Google wird die Bewertung unter Angabe des konkreten Rechtsverstoßes gemeldet.
- Begründung mit Substanz: Eine bloße Beschwerde reicht nicht aus. Art. 16 Abs. 2 DSA verlangt eine hinreichend begründete Meldung — mit genauer Angabe der Fundstelle und einer nachvollziehbaren Darlegung, warum der Inhalt rechtswidrig ist.
- Prüfung durch Google: Die Plattform muss die Meldung zeitnah, sorgfältig und frei von Willkür bearbeiten und ihre Entscheidung begründen (Art. 16 Abs. 6, Art. 17 DSA). Eine bestimmte Bearbeitungsdauer schreibt der DSA nicht vor; Google selbst gibt an, dass die Prüfung einer gemeldeten Rezension „typischerweise mehrere Tage“ dauert.
Gegenüber dem früheren Weg über die Google-eigene Richtlinienprüfung hat das DSA-Verfahren den Vorteil, dass die Meldung an der Rechtslage gemessen wird und nicht allein an den Community-Richtlinien der Plattform.
Häufige Fehler bei Eigenversuchen
Viele Unternehmer versuchen zunächst selbst, eine negative Bewertung über den Meldebutton von Google zu melden. Das scheitert häufig aus folgenden Gründen:
- Falsche Kategorie gewählt: Das Formular bietet nur vordefinierte Meldegründe an. Wer hier die falsche Option wählt, bekommt seinen eigentlichen Einwand gar nicht erst geprüft.
- Fehlende rechtliche Begründung: Eine Meldung wie „Das stimmt nicht“ genügt den Anforderungen des Art. 16 DSA nicht. Es fehlt der Bezug auf konkretes Recht.
- Formale Fehler: Unvollständige Angaben, fehlende Zuordnung oder Verwechslung von Google-Profilen führen zur Ablehnung.
- Wiederholte Meldungen ohne neue Argumente: Mehrfach dieselbe Meldung einzureichen, führt nicht zum Erfolg. Art. 23 DSA erlaubt Plattformen sogar, das Beschwerderecht bei häufig offensichtlich unbegründeten Meldungen nach vorheriger Warnung für einen angemessenen Zeitraum auszusetzen.
Wann lohnt sich ein Anwalt für die Bewertungslöschung?
Ein auf Bewertungsrecht spezialisierter Anwalt kann den Unterschied machen — insbesondere in folgenden Situationen:
- Die Bewertung hat erheblichen wirtschaftlichen Einfluss (z. B. bei Ärzten, Handwerkern, Gastronomen mit wenigen Bewertungen).
- Ein Eigenversuch wurde bereits abgelehnt und Google hat die Meldung zurückgewiesen.
- Es handelt sich um mehrere rechtswidrige Bewertungen gleichzeitig.
- Der Verfasser reagiert auf Antworten aggressiv oder veröffentlicht weitere negative Bewertungen.
Die Kanzlei IT-ADVO Rechtsanwälte hat sich auf die Löschung von Google-Bewertungen spezialisiert und arbeitet täglich mit DSA-Meldungen. Eine kostenlose Ersteinschätzung ist jederzeit möglich.
Welche Bewertungsplattformen sind betroffen?
Der DSA gilt nicht nur für Google. Auch andere Plattformen unterliegen der Verordnung:
- Google Maps / Google Business Profile — der mit Abstand häufigste Fall
- Trustpilot — besonders relevant für Online-Händler und Dienstleister
- Kununu — betrifft Arbeitgeberbewertungen und Recruiting
- Jameda, Yelp, ProvenExpert — je nach Branche ebenfalls relevant
Die rechtlichen Grundsätze sind plattformübergreifend ähnlich, die konkreten Meldeverfahren unterscheiden sich jedoch im Detail.
Typischer Ablauf bei mehreren Fake-Bewertungen
Erhält ein Unternehmen innerhalb kurzer Zeit mehrere Ein-Stern-Bewertungen von Profilen, die keinem bekannten Kunden zuzuordnen sind und die keinen konkreten Leistungsbezug erkennen lassen, spricht das für eine koordinierte Kampagne. In einer solchen Konstellation wird jede Bewertung einzeln geprüft und einzeln begründet gemeldet — eine Sammelmeldung ohne Einzelfallbegründung genügt den Anforderungen des Art. 16 DSA nicht.
Wie eine Plattform im Einzelfall entscheidet, lässt sich vorab nicht zusagen. Über die Erfolgsaussichten Ihres konkreten Falls informieren wir Sie vor einer Beauftragung im Rahmen der kostenlosen Ersteinschätzung.
Was kostet die Löschung einer Google-Bewertung?
IT-ADVO Rechtsanwälte arbeiten mit einem Pauschalhonorar je Bewertung ab 49 € netto — unabhängig davon, wie die Plattform am Ende entscheidet. Der weitere Aufwand hängt vom Einzelfall ab, insbesondere davon, ob eine außergerichtliche Lösung möglich ist oder ob ein gerichtliches Verfahren erforderlich wird. Eine kostenlose Ersteinschätzung gibt vorab Klarheit über die Erfolgsaussichten und den voraussichtlichen Aufwand.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann jede negative Google-Bewertung gelöscht werden?
Nein. Nur rechtswidrige Bewertungen können gelöscht werden — etwa Fake-Bewertungen, Verwechslungen oder Schmähkritik. Berechtigte Kritik, auch wenn sie unangenehm ist, fällt unter die Meinungsfreiheit.
Wie lange dauert die Löschung einer Google-Bewertung?
Google gibt für die Prüfung einer gemeldeten Rezension „typischerweise mehrere Tage“ an. Eine verbindliche Frist schreibt der DSA nicht vor; im Einzelfall kann es deutlich länger dauern, insbesondere wenn Rückfragen gestellt oder ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet wird.
Was ist eine DSA-Meldung?
Eine Meldung nach Art. 16 des Digital Services Act (Verordnung (EU) 2022/2065). Sie verpflichtet Plattformen wie Google, gemeldete Inhalte auf Rechtswidrigkeit zu prüfen und die Entscheidung zu begründen — anders als die reine Richtlinienprüfung, die nur auf die eigenen Regeln der Plattform abstellt.
Kann ich eine abgelehnte Meldung erneut einreichen?
Grundsätzlich ja, allerdings sollte eine erneute Meldung neue Argumente oder Belege enthalten. Eine bloße Wiederholung führt in der Regel zur erneuten Ablehnung und kann nach Art. 23 DSA sogar zur zeitweiligen Aussetzung des Beschwerderechts führen.
Muss ich den Verfasser der Bewertung kennen?
Nein. Bei Fake-Bewertungen ist der Verfasser typischerweise nicht identifizierbar — das ist gerade ein Argument für die Rechtswidrigkeit. Gegenstand der Prüfung ist der Inhalt der Bewertung.
Was passiert, wenn Google die Löschung ablehnt?
Bei einer Ablehnung bestehen weitere Möglichkeiten: eine ergänzte Meldung mit zusätzlichen Argumenten, das interne Beschwerdemanagementsystem der Plattform (Art. 20 DSA), eine anerkannte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle (Art. 21 DSA), eine Beschwerde beim zuständigen Koordinator für digitale Dienste — für Google Ireland Limited ist das die irische Behörde Coimisiún na Meán — oder als letztes Mittel ein gerichtliches Verfahren.
Kann ich als Privatperson auch Bewertungen löschen lassen?
Ja. Auch Privatpersonen können die Löschung von Google-Bewertungen verlangen, wenn diese ihr Persönlichkeitsrecht verletzen — etwa bei Bewertungen auf privaten Google-Maps-Einträgen.
Wichtiger Hinweis
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Jeder Fall ist individuell.
Kontakt
IT-ADVO Rechtsanwälte Simbach & Kessler
Berliner Allee 59, 40212 Düsseldorf
Telefon: +49 (0)211 176064-00 · E-Mail: info@it-advo.de
Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Zuletzt aktualisiert: 9. September 2026