Der Durchschnitt sinkt sichtbar, das Profil verliert in der lokalen Suche an Zugkraft — und es steht kein einziges Wort da, mit dem man sich auseinandersetzen könnte. Viele Betroffene sehen genau darin die Ausweglosigkeit. Juristisch ist es umgekehrt. Dieser Ratgeber erklärt, warum das Fehlen des Textes der stärkste Hebel ist, wie das Verfahren abläuft und wo seine ehrlichen Grenzen liegen.
Ist Ihre Bewertung löschbar?
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Was ist eine 1-Sterne-Bewertung ohne Text juristisch überhaupt?
Keine bloße Meinung: Nach dem OLG Saarbrücken (Az. 5 U 117/21) behauptet auch die reine Sternevergabe einen echten Geschäftskontakt.
Auf den ersten Blick ist eine reine Sternevergabe eine Bewertung ohne Aussagegehalt und damit scheinbar ein reines Werturteil, das von der Meinungsfreiheit gedeckt wäre. Die Gerichte sehen das differenzierter. Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat mit Az. 5 U 117/21 klargestellt, dass auch die reine Sternevergabe konkludent die Behauptung enthält, dass ein echter geschäftlicher Kontakt stattgefunden hat.
Diese stille Tatsachenbehauptung ist der entscheidende Punkt. Tatsachenbehauptungen sind dem Beweis zugänglich, Werturteile sind es nicht. Wer einen Stern vergibt, behauptet damit implizit: „Ich war Kunde dieses Unternehmens.“ Stimmt das nicht, ist die Bewertung angreifbar, und zwar unabhängig davon, dass gar kein Text vorhanden ist. Die Abgrenzung im Ganzen erklärt der Ratgeber Wann ist eine Google-Bewertung rechtswidrig?
Warum ist gerade das Fehlen des Textes der stärkste Hebel?
Weil dem Portal ohne Text jeder Anhaltspunkt fehlt, eine Kundenerfahrung zu verifizieren. Der Verfasser muss selbst aus der Deckung treten.
Bereits das Oberlandesgericht München (Beschluss vom 17.10.2014, Az. 18 W 1933/14) hat darauf abgestellt, dass ohne Text keinerlei Anhaltspunkte existieren, aus denen sich eine echte Kundenerfahrung ableiten ließe. Rügt eine Kanzlei anwaltlich den fehlenden Geschäftskontakt, muss der Nutzer aus der Deckung treten. Genau das ist die Schwachstelle textloser Bewertungen.
Der Vergleich macht es deutlich. Ein ausführlicher, wahrer Verriss eines echten Kunden ist rechtlich in aller Regel unangreifbar, weil wahre Tatsachen und subjektive Werturteile geäußert werden dürfen. Die textlose 1-Sterne-Bewertung eines Accounts, der nie Kunde war, ist dagegen fast immer angreifbar. Viele unserer Mandanten überrascht diese Umkehrung. Sie ist aber die logische Folge davon, dass ein Text Substanz liefert, die verteidigt werden kann, und das Fehlen des Textes eben nicht.
Was besagt die BGH-Beweislastumkehr genau?
Rügt IT-ADVO für Sie, dass der Verfasser nie Kunde war, muss die Plattform den Verfasser zur Stellungnahme auffordern; eine nähere Begründung ist grundsätzlich nicht nötig (BGH, Az. VI ZR 1244/20).
Der entscheidende Durchbruch gelang vor dem Bundesgerichtshof mit dem Urteil vom 09.08.2022 (Az. VI ZR 1244/20). Der VI. Zivilsenat stellte klar: Die Abgabe einer Bewertung auf einem Verbraucherportal setzt voraus, dass der Bewerter die Leistung des Unternehmens auch tatsächlich in Anspruch genommen hat. Rügt das bewertete Unternehmen, der Verfasser sei nie Kunde gewesen, genügt das grundsätzlich; das Portal darf die Rüge nicht einfach abweisen, sondern muss die Beanstandung an den Verfasser zur Stellungnahme weiterleiten.
Vorbereitet wurde diese Linie durch das Urteil BGH vom 01.03.2016 (Az. VI ZR 34/15, „Jameda II“), in dem der Bundesgerichtshof die Prüfpflichten eines Bewertungsportals nach einer fundierten Beanstandung erstmals im Detail ausgearbeitet hat.
Praktisch bedeutet das: Das Unternehmen muss gegenüber dem Portal nicht beweisen, dass jemand nicht Kunde war — ein Negativbeweis, der in der Praxis unmöglich zu führen ist. Es genügt die Rüge, der Verfasser sei nie Kunde gewesen. Danach ist der Verfasser am Zug: Rechnungen, Quittungen, Terminzettel, Lieferscheine, Zahlungsnachweise. Bei Fake-Profilen, automatisierten Accounts, Mitbewerbern oder verärgerten Ex-Mitarbeitern kann dieser Nachweis nicht geführt werden. Der anonyme Verfasser kann nicht antworten, ohne sich zu enttarnen, und nicht schweigen, ohne seine Bewertung zu verlieren. Woran sich solche Profile erkennen lassen, zeigt der Beitrag Wie erkennt man gefälschte Google-Bewertungen?
Was der Bundesgerichtshof im Einzelnen entschieden hat, wie Oberlandesgerichte das Urteil seitdem anwenden und wo seine Grenzen liegen, erklärt der Beitrag BGH VI ZR 1244/20: Muss Google eine Bewertung löschen, wenn der Verfasser nie Kunde war?
Wie läuft das Verfahren gegen eine textlose Bewertung ab?
IT-ADVO meldet den Eintrag nach Artikel 16 Digital Services Act bei der Google Ireland Limited, die daraufhin das Stellungnahmeverfahren einleiten muss.
Rechtlicher Gegner ist die Google Ireland Limited in Dublin, nicht die US-Muttergesellschaft und nicht die Google Germany GmbH. Google ist für Google Maps Host-Provider und haftet zunächst nicht für fremde Inhalte. Dieses Haftungsprivileg endet in dem Moment, in dem die Plattform durch eine qualifizierte Beschwerde positive Kenntnis von einer konkreten Rechtsverletzung erhält. Das Verfahren dafür ist in Artikel 16 der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act) europaweit standardisiert.
Eine wirksame Meldung muss den beanstandeten Eintrag konkret bezeichnen (URL, Screenshot, Zitat), die Rechtsverletzung benennen, sie rechtlich begründen und die Legitimation des Beschwerdeführers ausweisen. Google leitet daraufhin das Stellungnahmeverfahren ein und gibt dem Verfasser Gelegenheit, den Geschäftskontakt zu belegen. Reagiert er nicht, verstreicht die Frist ergebnislos und die Bewertung wird entfernt, Sterne inklusive. Den vollständigen Ablauf beschreibt die Schritt-für-Schritt-Anleitung gegen eine negative Google-Bewertung.
Eigene Entscheidungen als Beleg
Dass dieser Weg notfalls auch gerichtlich durchgesetzt wird, zeigt ein Verfahren aus unserer eigenen Praxis: Im Versäumnisurteil des Landgerichts Koblenz vom 03.11.2023, Az. 10 O 207/23, wurde die Google Ireland Limited zur Unterlassung von zwei textlosen 1- und 2-Sterne-Bewertungen auf Google Maps verurteilt, unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis 250.000 Euro. Die Entscheidung ist rechtskräftig und steht anonymisiert als PDF bereit: Versäumnisurteil des LG Koblenz gegen Google im Detail. Eine Übersicht aller erstrittenen Entscheidungen, darunter auch der Auskunftsbeschluss des LG Aurich gegen kununu, steht auf der Seite Unsere Erfolge. Die Verfahren wurden durch die Kanzlei geführt; eine Zuordnung zu einzelnen Berufsträgern erfolgt nicht.
Was gilt bei sehr kurzen, aber vorhandenen Texten?
Dasselbe: Substanzlose Pauschalurteile wie „Nie wieder“ lassen sich keinem realen Vorgang zuordnen und werden mit demselben Hebel angegriffen.
Ähnlich verhält es sich mit Bewertungen, die zwar einen Text enthalten, dieser aber vollkommen substanzlos bleibt: „Nie wieder“, „Furchtbar“, „Schlechtester Service“. Solche Pauschalurteile lassen sich mit demselben Hebel angreifen. Dem Portal wird mitgeteilt, dass der Vorwurf mangels jeder Konkretisierung, also ohne Datum, ohne Leistung, ohne Vorgang, keinem realen Geschäftsvorfall zugeordnet werden kann.
Der Verfasser wird durch das Prüfverfahren gezwungen, seine pauschale Äußerung zu konkretisieren und den Kundenkontakt zu belegen. Scheitert er daran oder meldet er sich nicht zurück, fällt die Bewertung mit derselben Begründung wie die textlose. Der Übergang zwischen „kein Text“ und „nichtssagender Text“ ist juristisch also fließend.
Welche Gerichte haben 1-Sterne-Bewertungen ohne Kundenkontakt untersagt?
Das OLG Köln (Az. 6 U 83/22) und das OLG Oldenburg (Az. 13 U 110/23) werten auch eine 1-Stern-Bewertung als Behauptung eines echten Kontakts mit der bewerteten Leistung. IT-ADVO hat 1-Stern-Bewertungen ohne belegten Kontakt gegen Google (LG Stuttgart, nicht rechtskräftig) und Trustpilot (LG Schwerin, nicht rechtskräftig) gerichtlich durchgesetzt.
- OLG Köln, Urteil vom 23.12.2022, Az. 6 U 83/22, ZUM-RD 2023, 290 (Rechtskraft nicht bestätigt): Der Vertriebsmitarbeiter eines Konkurrenten hatte ein IT-Unternehmen bei Google mit einem von fünf Sternen bewertet. Sternebewertungen auf Google-Profilen verstehen Leser nach dem Senat als Bewertung einer tatsächlich in Anspruch genommenen Dienstleistung; sie enthalten damit einen Tatsachenkern. Ein beruflicher Kontakt, der für Leser nicht erkennbar Grundlage der Bewertung war, rechtfertigt die Bewertung nicht. Der Verfasser musste sie unterlassen.
- OLG Oldenburg, Urteil vom 04.06.2024, Az. 13 U 110/23, DStRE 2025, 703: Die 1-Stern-Bewertung einer Anwaltskanzlei auf Google setzt voraus, dass der Verfasser mit dem Leistungsangebot der Kanzlei in Kontakt gekommen ist; ein Kontakt nur als Gegner eines Mandanten genügt nicht (Rn. 9). Die Grenze zeigt derselbe Fall: Der Verfasser hatte als Geschäftspartner eines Mandanten tatsächlich mit der Kanzlei zu tun und durfte deshalb bewerten, allerdings nur mit dem Hinweis, kein Mandant zu sein.
- LG Stuttgart, Versäumnisurteil vom 12.08.2026, Az. 53 O 209/26 (nicht rechtskräftig): In einem Verfahren von IT-ADVO wurde die Google Ireland Limited verurteilt, eine 1-Stern-Bewertung über eine Zahnarztpraxis zu unterlassen, deren Verfasser im Patientenbestand nicht zu finden war. Zur Entscheidung
- LG Schwerin, Urteil vom 12.05.2026, Az. 7 O 61/25 (noch nicht rechtskräftig): Die Trustpilot A/S wurde in einem Verfahren von IT-ADVO zur Unterlassung einer 1-Sterne-Bewertung verurteilt; eine Bewertung unter Initialen musste das Unternehmen nicht mit seinen Kundendaten abgleichen. Das Urteil im Detail
Wann bleibt auch eine 1-Sterne-Bewertung online?
Sie bleibt online, wenn der Verfasser tatsächlich Kunde war; IT-ADVO setzt diesen Hebel deshalb erst nach Abgleich Ihrer Unterlagen ein.
Zur ehrlichen Antwort gehört die Grenze. Der Hebel des bestrittenen Kundenkontakts setzt zwingend voraus, dass Sie den Verfasser tatsächlich nicht kennen und dass der Kontakt tatsächlich nicht stattgefunden hat. Eine Rüge „ins Blaue hinein“, obwohl Ihnen die Identität des Bewerters intern bekannt ist, ist kein Freifahrtschein. Das Oberlandesgericht Saarbrücken (Az. 5 U 117/21) hat die Grenzen dieser Taktik unter dem Aspekt von Treu und Glauben (§ 242 BGB) deutlich gemacht. Stellt sich im Verfahren heraus, dass der Bewerter sehr wohl Kunde war, droht nicht nur die Abweisung, sondern es können auch weitergehende Konsequenzen im Raum stehen. Wir prüfen jeden Fall vor dem Einsatz dieses Hebels deshalb auf die tatsächliche Sachverhaltsgrundlage.
Vergibt ein echter Kunde nach einem realen, unbefriedigenden Vorgang einen einzelnen Stern ohne Kommentar, ist das eine zulässige Meinungsäußerung. Dann führt der juristische Weg nicht weiter. Sinnvoll ist stattdessen eine sachliche öffentliche Antwort oder das direkte Kundengespräch.
Wie prüfen Sie eine textlose Bewertung in vier Schritten?
Eintrag sichern, Kundenkontakt intern abgleichen, Muster erkennen und den Fall von IT-ADVO prüfen lassen, statt selbst zu melden.
Schritt 1 — Sichern statt reagieren. Erstellen Sie einen Screenshot mit Datum, notieren Sie den angezeigten Profilnamen und die URL des Eintrags. Bewertungen werden von Verfassern nachträglich verändert oder gelöscht; ohne Sicherung fehlt Ihnen später der Nachweis.
Schritt 2 — Kundenkontakt intern abgleichen. Prüfen Sie Kundendatei, Terminbuch und Kassensystem auf den Profilnamen und auf zeitlich passende Vorgänge. Dieser Abgleich entscheidet darüber, ob der stärkste Hebel überhaupt zur Verfügung steht, und er schützt Sie vor einem Bestreiten ins Blaue hinein.
Schritt 3 — Muster erkennen. Kamen mehrere 1-Sterne-Bewertungen in kurzer Folge? Haben die Profile keine weiteren Bewertungen, keinen Ortsbezug, generische Namen? Solche Auffälligkeiten sind Indizien für koordinierte Angriffe und gehören in die Beanstandung.
Schritt 4 — Nicht selbst melden. Der Melden-Button löst nur eine Prüfung nach den Google-Richtlinien aus, keine rechtliche Prüfung. Was der Button genau auslöst, steht im Beitrag Kann man eine Google-Bewertung selbst melden — und wann reicht das?
Für Unternehmen: Was folgt daraus?
Profil regelmäßig kontrollieren, jeden Eintrag sofort dokumentieren und im Haus festlegen, dass niemand eigenmächtig meldet.
Für Unternehmen mit vielen Bewertungen ist die textlose 1-Sterne-Bewertung der häufigste Einzelfall und zugleich derjenige mit der klarsten Rechtslage. Daraus folgt eine sehr praktische Konsequenz: Es lohnt sich, das Profil regelmäßig zu kontrollieren, statt nur bei einem sichtbaren Einbruch des Durchschnitts zu reagieren. Je früher ein Eintrag dokumentiert wird, desto vollständiger ist die Beweislage.
Zweitens sollte im Unternehmen festgelegt sein, wer neue Bewertungen sichert und wer entscheidet, und dass niemand eigenmächtig meldet oder öffentlich antwortet. Gerade Ärztinnen, Ärzte und andere Berufsgeheimnisträger geraten mit einer öffentlichen Antwort schnell in Konflikt mit ihrer Schweigepflicht, weil schon die Bestätigung eines Behandlungsverhältnisses ein Datenschutzproblem sein kann. Drittens: Häufen sich textlose Einträge aus demselben Umfeld, ist das kein Einzelfall mehr, sondern ein Muster, das gebündelt beanstandet werden sollte.
Auf anderen Portalen gilt derselbe Grundgedanke bei abweichendem Verfahrensweg. Dazu die Seiten Kununu-Bewertungen löschen lassen und Trustpilot-Bewertungen löschen lassen.
Fazit: Fehlender Text ist kein Nachteil, sondern der Ansatzpunkt
Die textlose 1-Sterne-Bewertung wirkt wehrlos machend, ist juristisch aber die schwächste Position, die ein Angreifer wählen kann. Weil auch die reine Sternevergabe die stille Behauptung eines Geschäftskontakts enthält, greift die vom Bundesgerichtshof geprägte Beweislastverteilung: Rügen Sie den fehlenden Kontakt, muss der Verfasser liefern. Bleibt der Nachweis aus, ist die Plattform zur Entfernung verpflichtet. Entscheidend ist, den Fall vor der ersten eigenen Meldung sauber einschätzen zu lassen.
Häufige Fragen
Kann Google eine 1-Sterne-Bewertung ohne Text einfach so löschen?
Google löscht nicht aus Kulanz, sondern wenn eine begründete Beanstandung vorliegt und der Verfasser den Kundenkontakt auf Nachfrage nicht belegt. Der Melden-Button löst dagegen nur eine Prüfung nach den Google-Richtlinien aus, keine rechtliche Prüfung.
Was ist, wenn der Verfasser auf Googles Nachfrage antwortet?
Dann prüfen wir seine Angaben und replizieren. Legt er einen belastbaren Nachweis über einen Geschäftskontakt vor, greift der erste Hebel nicht mehr; wir prüfen dann andere Ansatzpunkte, etwa unwahre Tatsachenbehauptungen oder Richtlinienverstöße.
Hilft es, den Verfasser öffentlich zu einer Erklärung aufzufordern?
Meist nicht. Eine öffentliche Antwort kann die Aufmerksamkeit für den Eintrag erhöhen; bei Berufsgeheimnisträgern kann sie zusätzlich datenschutzrechtlich heikel sein, weil sie ein Kunden- oder Behandlungsverhältnis bestätigt.
Wie lange dauert es, bis eine textlose Bewertung entfernt wird?
Das hängt vom Verfahrensverlauf ab. Nach der Beanstandung läuft das Stellungnahmeverfahren beim Verfasser; Standardfälle sind häufig innerhalb weniger Wochen abgeschlossen, Fälle mit inhaltlicher Replik dauern länger.
Gilt das auch für Kununu, Trustpilot oder andere Portale?
Die zugrunde liegende Prüfpflicht des Portals gilt plattformübergreifend. Die Verfahrenswege und Ansprechpartner unterscheiden sich jedoch, und jede Plattform hat eigene Richtlinien, die zusätzlich als Hebel dienen können.
Was kostet die Beanstandung einer einzelnen Bewertung?
Im außergerichtlichen Verfahren rechnet IT-ADVO eine Pauschale ab 49 Euro netto je beanstandetem Eintrag ab, abgerechnet nach Beendigung des Auftrags. Keine Erfolgsaussichten – keine Kosten. Details im Ratgeber Was kostet es, eine Google-Bewertung löschen zu lassen?
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