Was kostet es, eine Google-Bewertung löschen zu lassen?

Die Sorge vor einer Anwaltsrechnung, deren Höhe sich erst am Ende zeigt, hält viele davon ab, gegen eine unberechtigte Rezension vorzugehen. Dieser Ratgeber erklärt, wie sich die Kosten zusammensetzen, welche Rolle die Rechtsschutzversicherung spielt und welches Risiko in der gerichtlichen Eskalation steckt. Die Einordnung einzelner Bewertungen steht im Beitrag Wann ist eine Google-Bewertung rechtswidrig?

WDR Aktuelle Stunde vom 25.08.2026: Rechtsanwalt Colin Simbach über die wirtschaftliche Wirkung schlechter Google-Bewertungen. Quelle: WDR.

Auszug aus dem Originalton (Transkript):

„Bei einer begründeten Rechtsbeschwerde entfernt Google die Bewertung in Form von einer Deaktivierung unverzüglich und die eigentliche Prüfung läuft dann zwischen Google und dem Verfasser.“

Wie wird die Löschung einer Google-Bewertung anwaltlich abgerechnet?

IT-ADVO rechnet das außergerichtliche Verfahren über ein Pauschalhonorar ab 49 Euro netto je beanstandetem Eintrag ab.

Grundsätzlich richtet sich die anwaltliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Für außergerichtliche Tätigkeiten sieht das RVG eine Geschäftsgebühr vor, die sich am Gegenstandswert orientiert. Bei Persönlichkeits- und Unternehmenspersönlichkeitsrechten wird dieser Wert von Gericht zu Gericht unterschiedlich angesetzt. Für den Mandanten ist die Rechnung deshalb vorab kaum kalkulierbar. Genau diese Unsicherheit ist der Grund für eine abweichende Vergütungsvereinbarung.

Wir arbeiten in diesem Bereich mit einem transparenten Pauschalhonorar: ab 49 Euro netto je beanstandetem Eintrag. Enthalten ist die vollständige juristische Abwicklung. Dazu zählen die Sachverhaltsaufnahme, die rechtliche Einordnung, das qualifizierte Notice-and-Takedown-Schreiben an die Google Ireland Limited und die Replik auf eine etwaige Stellungnahme des Verfassers. Zusätzliche Gebühren entstehen auch dann nicht, wenn ein Verfahren mehrere Schriftsatzrunden braucht. Der Preis ist eine Pauschale je Bewertung und hängt nicht vom Ergebnis ab. Abgerechnet wird nach Abschluss der Bearbeitung. Sie kennen Ihr Budget also, bevor der erste Schriftsatz das Haus verlässt.

Unsere Vergütung ist eine Pauschale je Bewertung; abgerechnet wird nach Beendigung des Auftrags.

Was kostet die Ersteinschätzung?

Nichts: Die Prüfung, ob eine Bewertung überhaupt angreifbar ist, ist bei IT-ADVO Rechtsanwälte kostenfrei und unverbindlich.

Die Ersteinschätzung hat einen sehr praktischen Zweck. Nicht jede negative Bewertung ist rechtswidrig, und nicht jede rechtswidrige Bewertung ist praktisch löschbar. Wahre Tatsachenbehauptungen, sachliche Vertragsrügen und subjektive Werturteile echter Kunden sind von Artikel 5 Abs. 1 Grundgesetz gedeckt und bleiben online. Wir sagen Ihnen das vor der Beauftragung, nicht danach.

Diese Vorprüfung erspart Ihnen die Kosten für ein Verfahren ohne rechtliche Grundlage. Sie ist anwaltliche Sorgfaltspflicht. Wer einen Mandanten in ein aussichtsloses Verfahren schickt, verursacht Kosten ohne Gegenwert. Welche Bewertungen angreifbar sind, erklärt der Ratgeber Wann ist eine Google-Bewertung rechtswidrig? Einen schnellen Einstieg bietet der kostenlose Schnelltest.

Was ist im Pauschalhonorar enthalten und was nicht?

Die Pauschale von IT-ADVO deckt die vollständige außergerichtliche Bearbeitung, nicht aber gerichtliche Schritte, Strafanträge und Auskunftsverfahren.

Enthalten ist die gesamte außergerichtliche Bearbeitung: rechtliche Einordnung der Bewertung, Wahl des juristischen Hebels, Notice-and-Takedown-Schreiben an die Google Ireland Limited, Nachfassung und Replik. Auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung ist Teil des Mandats und wird nicht gesondert berechnet.

Nicht enthalten sind Schritte, die über das Beanstandungsverfahren hinausgehen und die wir ausschließlich nach gesonderter Absprache einleiten: die einstweilige Verfügung gegen die Plattform, die Unterlassungsklage gegen einen identifizierten Verfasser, der Strafantrag wegen Beleidigung oder Verleumdung und der Auskunftsanspruch zur Ermittlung eines Täters. Diese Maßnahmen haben ein eigenes Kostenprofil, das wir Ihnen vorher konkret nennen. Sie sind keine automatische Fortsetzung des Standardverfahrens.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten?

Gewerbliche Firmenrechtsschutzpolicen decken den Reputationsschutz in der Regel ab, private Policen in der Regel nicht. Je nach Tarif kann eine Selbstbeteiligung anfallen.

Eine unberechtigte Bewertung im Internet ist juristisch ein rechtswidriger Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Gewerbliche Firmenrechtsschutzversicherungen decken den Reputationsschutz aus diesem Grund in der Regel ab; je nach Tarif kann eine Selbstbeteiligung anfallen. Praktisch relevant sind meist drei Bausteine einer Firmenpolice: der Schadenersatz-Rechtsschutz, der Reputations- oder Internet-Rechtsschutz und, wenn parallel ein Strafantrag wegen Beleidigung oder Verleumdung gestellt wird, der Firmen-Strafrechtsschutz.

Ein wichtiger Hinweis für Einzelunternehmer und Freiberufler: Private Rechtsschutzpolicen greifen hier in aller Regel nicht, weil es sich um einen berufsbezogenen Vorgang handelt. Wer nur privat rechtsschutzversichert ist, sollte deshalb nicht mit einer Deckung rechnen.

Die Selbstbeteiligung liegt bei den meisten gewerblichen Policen zwischen 150 und 250 Euro je Rechtsschutzfall. Das führt zu einer Rechnung, die viele überrascht. Bei einem Standardfall mit unserem Pauschalhonorar ab 49 Euro netto ist die Selbstbeteiligung häufig höher als der Rechnungsbetrag. In solchen Fällen rechnen wir direkt mit Ihnen ab und schalten die Versicherung gar nicht erst ein, weil das für Sie günstiger ist. Ihren vollen Wert entfaltet die Rechtsschutzversicherung bei größeren Review-Bombing-Fällen mit vielen Einträgen und bei Verfahren, die in die gerichtliche Eskalation gehen.

Die Deckungsanfrage übernehmen wir im Rahmen des Mandats kostenfrei. Wir schildern den Sachverhalt in der Form, die Versicherungsjuristen erwarten, holen die Kostenzusage ein und rechnen bei positiver Deckung direkt mit der Assekuranz ab. Sie tragen dann nur die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung.

Welches Kostenrisiko besteht, wenn der Fall vor Gericht geht?

Es gilt das gesetzliche Kostenrecht: Die Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert, die Kosten trägt nach § 91 ZPO die unterlegene Partei.

Die außergerichtliche Beanstandung ist der Regelweg. Bleibt Google untätig, ist die nächste Stufe ein Verfahren vor einem deutschen Zivilgericht, in aller Regel gegen die Google Ireland Limited in Dublin. Weder die US-Muttergesellschaft noch die Google Germany GmbH sind der richtige Gegner. Hier gilt das normale Kostenrecht. Der Gegenstandswert bestimmt Gerichts- und Anwaltsgebühren, und dieses Risiko besprechen wir mit Ihnen vor jedem gerichtlichen Schritt einzeln.

Eigene Entscheidungen als Beleg

Dass dieser Weg tatsächlich beschritten wird, zeigt unsere eigene Verfahrenspraxis:

Eine Übersicht aller erstrittenen Entscheidungen steht auf der Seite Unsere Erfolge. Die Verfahren wurden durch die Kanzlei geführt; eine Zuordnung zu einzelnen Berufsträgern erfolgt nicht.

Was leistet die anwaltliche Beanstandung — und wo endet sie?

Ein Anbieter ohne Anwaltszulassung darf Sie nach § 79 ZPO nicht vor Gericht vertreten. IT-ADVO begleitet den Fall bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Wir sind bei der Rechtsanwaltskammer Hamm zugelassen und begleiten einen Fall über alle Stufen: rechtliche Einordnung, Beanstandung nach Artikel 16 Digital Services Act, Replik auf die Stellungnahme des Verfassers und, wenn nötig, einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage. Wer eine Partei vor Gericht vertreten darf, regelt § 79 ZPO; im Anwaltsprozess ist das der Rechtsanwalt. Welcher Weg in Ihrem Fall der richtige ist, vergleicht der Beitrag Google-Bewertung löschen lassen: Anwalt, selbst melden oder Dienstleister — was passt wann?

Ob eine Löschdienstleistung ohne Anwaltszulassung erbracht werden darf, hängt vom Zuschnitt der konkreten Leistung ab und ist gerichtlich umstritten. Das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. hat mit Urteil vom 19.03.2026, Az. 16 U 2/25, im dort entschiedenen Fall das Angebot, Bewertungen selbst bei Google zu melden und zu beanstanden, als erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung eingeordnet. Für andere Sachverhalte ist damit nichts entschieden.

Zum Mandat gehören zwei Dinge, die für Ihr Risiko unmittelbar relevant sind: die Schweigepflicht nach § 43a BRAO und § 203 StGB sowie die gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung nach § 51 BRAO. Für Berufsgeheimnisträger ist das der Rahmen, in dem sensible Patienten- oder Mandantendaten überhaupt verarbeitet werden dürfen.

Und die Grenze, die wir offen benennen: Der Erstzugriff auf einen Fall ist juristisch kostbar. Eine fehlerhafte Erstmeldung, etwa eine falsche Kategorisierung, eine unpräzise Sachverhaltsschilderung oder das versehentliche Bestätigen eines Kundenkontakts, kann dazu führen, dass Google den Vorgang als geprüft schließt. Spätere, korrekte Schreiben laufen dann gegen eine abgeschlossene Akte. Was der Melden-Button auslöst, steht im Beitrag Kann man eine Google-Bewertung selbst melden — und wann reicht das?

Wie prüfen Sie Ihr eigenes Kostenrisiko in vier Schritten?

Einträge zählen, Police prüfen, Selbstbeteiligung gegen Honorar rechnen und die kostenfreie Ersteinschätzung einholen.

Schritt 1 — Bestand aufnehmen. Zählen Sie die Einträge, die Sie angreifen wollen, und notieren Sie je Eintrag: Text vorhanden? Klarname? Einem realen Vorgang zuzuordnen? Die Zahl der Einträge bestimmt bei einer Pauschale je Bewertung unmittelbar Ihr Budget. Wie Sie auffällige Muster erkennen, zeigt der Beitrag Wie erkennt man gefälschte Google-Bewertungen?

Schritt 2 — Police prüfen. Sehen Sie in Ihrer Firmenrechtsschutzpolice nach, ob ein Internet-, Reputations- oder Schadenersatz-Rechtsschutz enthalten ist, und schlagen Sie die Höhe der Selbstbeteiligung nach. Eine private Police reicht für den betrieblichen Vorgang nicht.

Schritt 3 — Selbstbeteiligung gegen Honorar rechnen. Liegt die Selbstbeteiligung über dem zu erwartenden Rechnungsbetrag, ist die Direktabrechnung für Sie günstiger als der Weg über die Versicherung. Bei vielen Einträgen kippt diese Rechnung zugunsten der Police.

Schritt 4 — Ersteinschätzung einholen, bevor Sie etwas melden. Eine fehlerhafte oder widersprüchliche rechtliche Beanstandung kann eine spätere Beanstandung erschweren. Die kostenfreie Prüfung kostet Sie nichts und schützt genau den Hebel, auf den es später ankommt. Den Ablauf im Ganzen beschreibt die Schritt-für-Schritt-Anleitung gegen eine negative Google-Bewertung.

Für Unternehmen: Was folgt daraus?

Entscheidend ist nicht die Höhe des Honorars, sondern seine Planbarkeit — und die Regel, dass niemand im Haus eigenmächtig meldet.

Für ein Unternehmen ist die Kostenfrage bei Bewertungen selten eine Frage des Honorars, sondern eine Frage der Planbarkeit. Eine Pauschale je Eintrag lässt sich in eine Budgetposition überführen, eine offene RVG-Abrechnung nicht. Wer regelmäßig mit unberechtigten Einträgen zu tun hat, etwa in Gastronomie, Handwerk, Praxen, Kanzleien und Autohäusern, sollte deshalb zwei Dinge festlegen: einen internen Verantwortlichen, der neue Einträge dokumentiert (Screenshot, URL, Datum, Verfassername), und die Regel, dass niemand im Haus eigenmächtig den Melden-Button drückt.

Der zweite Punkt ist der wirtschaftlich wichtigere. Die Kosten einer Bewertungslöschung sind kalkulierbar, die Kosten eines verbrannten Falls sind es nicht, weil der Eintrag dann stehen bleibt. Wer den Ablauf im Unternehmen einmal sauber festlegt, spart nicht am Honorar, sondern am Wiederholungsfall.

Für andere Portale gelten dieselben Grundsätze bei abweichendem Verfahrensweg. Dazu die Seiten Kununu-Bewertungen löschen lassen und Trustpilot-Bewertungen löschen lassen.

Fazit: Planbare Pauschale statt unkalkulierbarer Gebührenrechnung

Die Kosten sind kalkulierbar. Die Ersteinschätzung ist kostenfrei, das außergerichtliche Verfahren läuft über eine Pauschale ab 49 Euro netto je Eintrag. Die gewerbliche Rechtsschutzversicherung greift in vielen Fällen, je nach Tarif mit Selbstbeteiligung; die Deckungsanfrage übernehmen wir. Gehen Sie kein Risiko ein. Keine Erfolgsaussichten – keine Kosten: Kostenlose Erstberatung und Analyse. Abrechnung erfolgt nach Beendigung des Auftrags.

Häufige Fragen

Kostet die Prüfung meiner Google-Bewertung etwas?

Nein, die Ersteinschätzung ist bei IT-ADVO kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entsteht das Pauschalhonorar.

Was kostet die Löschung mehrerer Bewertungen?

Das Pauschalhonorar fällt je beanstandetem Eintrag an, ab 49 Euro netto. Bei mehreren Bewertungen vervielfacht sich die Position, nicht der Stundenaufwand, und Sie sehen die Gesamtsumme vor der Beauftragung.

Zahlt die Rechtsschutzversicherung eine Bewertungslöschung?

Gewerbliche Firmenrechtsschutzpolicen decken den Reputationsschutz in der Regel ab, private Policen in der Regel nicht. Die Selbstbeteiligung liegt meist zwischen 150 und 250 Euro je Fall. Wir stellen die Deckungsanfrage für Sie und rechnen bei positiver Zusage direkt mit der Versicherung ab.

Muss ich in Vorkasse gehen?

Für das außergerichtliche Beanstandungsverfahren nicht. Die Rechnung stellen wir nach Abschluss der Bearbeitung.

Was kostet es, wenn Google nicht reagiert und wir klagen müssen?

Dann gilt das gesetzliche Kostenrecht: Gerichts- und Anwaltsgebühren richten sich nach dem Gegenstandswert, die Kosten trägt nach § 91 ZPO die unterlegene Partei. Diesen Schritt besprechen wir einzeln, bevor er eingeleitet wird; er ist nicht Teil des Pauschalverfahrens.

Passende Ratgeber

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Sie wissen nach diesem Ratgeber, womit Sie rechnen müssen, aber nicht, ob Ihre konkrete Bewertung überhaupt angreifbar ist. Genau das klären wir vorab und kostenfrei. Schildern Sie uns Ihren Fall über unser Kontaktformular oder starten Sie den kostenlosen Schnelltest. Telefonisch erreichen Sie uns unter 0211 17606400.