Google-Bewertung löschen lassen: Anwalt, selbst melden oder Dienstleister — was passt wann?

Wer eine Google-Bewertung löschen lassen will, hat drei Wege: den Melden-Button, der nur eine Prüfung nach Googles Richtlinien auslöst; Googles rechtliches Meldeformular, das eine juristische Begründung verlangt; und die anwaltliche Beanstandung, die diese Begründung liefert und notfalls vor Gericht durchgesetzt werden kann. Bei fehlendem Kundenkontakt, unwahren Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen ist die anwaltliche Beanstandung nach Artikel 16 des Digital Services Act der Weg, der eine rechtliche Prüfung auslöst und notfalls vor Gericht durchgesetzt werden kann. IT-ADVO Rechtsanwälte Simbach & Kessler beginnt bei 49 Euro netto je Bewertung. Gehen Sie kein Risiko ein: Keine Erfolgsaussichten – keine Kosten. Kostenlose Ersteinschätzung, Abrechnung nach Beendigung des Auftrags.

IT-ADVO Rechtsanwälte, Düsseldorf, ist seit 2019 auf Bewertungsrecht spezialisiert; das Google-Unternehmensprofil der Kanzlei zählt 2.508 Bewertungen mit einem Durchschnitt von 5,0 von 5 Sternen (Stand 11.10.2026, Google-Bewertungen, nicht auf Echtheit überprüft). Google-Profil

Bekannt aus

Worum geht es bei dieser Entscheidung wirklich?

Vorab, weil es alles Weitere bestimmt: Nicht jede negative Bewertung ist angreifbar. Berechtigte Kritik eines echten Kunden ist von der Meinungsfreiheit gedeckt und bleibt stehen — auf keinem der drei Wege lässt sie sich rechtmäßig entfernen. Angreifbar sind vor allem Rezensionen ohne tatsächlichen Kundenkontakt, unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigung und Schmähkritik sowie Verstöße gegen die Google-Rezensionsrichtlinien. Welche Merkmale im Einzelnen zählen, erklärt unser Ratgeber Wann ist eine Google-Bewertung rechtswidrig?.

Rechtlich entscheidend ist die Beweislast: Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 09.08.2022 (Az. VI ZR 1244/20) muss der Verfasser den behaupteten Kundenkontakt darlegen, wenn das bewertete Unternehmen ihn substantiiert bestreitet. Kann er das nicht, ist die Plattform verpflichtet, die Beanstandung zu prüfen und die Bewertung in der Regel zu entfernen. Genau diese Prüfpflicht muss man auslösen — darin unterscheiden sich die drei Wege.

Was passiert, wenn die eigene Meldung nicht reicht?

Der Ausschnitt aus dem ZDF-Magazin Frontal zeigt in 79 Sekunden genau die Weggabelung, um die es auf dieser Seite geht: Ein Unternehmer meldet selbst, Google reagiert nicht — und erst das Gericht bringt die Entscheidung. Den vollständigen Beitrag und weitere Sendungen finden Sie auf unserer Presseseite.

Videovorschau: ZDF Frontal — Verleumdung bei Google

Was wird im Video gesagt?

Innerhalb von vier Wochen erscheinen auf dem Google-Maps-Profil eines Reiseveranstalters 47 negative Kommentare — in einem Zeitraum, in dem er witterungs- und pandemiebedingt gar keine Touren anbietet. Er wendet sich selbst an Google und erhält eine Standardantwort; über viele Wochen geschieht nichts. Daraufhin schaltet er einen Anwalt ein und zieht gegen Google vor Gericht. Das Gericht entscheidet, dass Google die negativen Bewertungen löschen muss. Der Beitrag zeigt auch eine praktische Hürde des gerichtlichen Wegs: Der Beschluss muss der europäischen Konzernzentrale in Irland förmlich zugestellt werden, was zusätzliche Wochen kostet.

Welche drei Wege gibt es — und wann passt welcher?

1Wann reicht die eigene Meldung bei Google?

Wann sinnvoll
Wenn die Rezension erkennbar gegen die Google-Rezensionsrichtlinien verstößt — Werbung, Spam, mehrfach dieselbe Bewertung, offenkundig beleidigende Sprache, erkennbar themenfremder Inhalt. Auch als erster schneller Schritt, wenn Sie ohnehin nichts zu verlieren haben und die Bewertung ganz frisch ist.
Was passiert
Sie öffnen Ihr Google-Unternehmensprofil oder Google Maps, klicken bei der Rezension auf die drei Punkte und wählen „Rezension melden“. Google prüft anhand der eigenen Richtlinien — nicht anhand des deutschen Rechts. Über das Meldeformular nach Artikel 16 DSA lässt sich zusätzlich ein rechtlicher Grund angeben; eine juristische Begründung mit Beweisangeboten sieht die Maske praktisch nicht vor.
Was es kostet
Nichts. Der Melden-Button und das DSA-Meldeformular sind kostenlos. Ihr Aufwand liegt bei wenigen Minuten je Bewertung.
Grenzen
Über den Melden-Button können Sie keine Rechtsbegründung vortragen und keine Unterlagen einreichen. Dafür gibt es Googles rechtliches Meldeformular. Es verlangt eine juristische Begründung, und ein fehlerhafter oder widersprüchlicher Vortrag kann eine spätere Beanstandung erschweren. Genau hier setzt die anwaltliche Beanstandung an. Der Melde-Button löst nur eine Prüfung nach den Google-Richtlinien aus, keine rechtliche Prüfung; eine anwaltliche Rechtsbeschwerde ist danach weiterhin möglich. Nach Artikel 23 DSA kann eine Plattform das Melderecht außerdem nach vorheriger Warnung für einen angemessenen Zeitraum aussetzen, wenn häufig offensichtlich unbegründete Meldungen eingereicht werden. Ein widersprüchlicher Vortrag kann eine spätere Löschung zusätzlich erschweren (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 09.09.2022, Az. 5 U 117/21). Die Schritt-für-Schritt-Anleitung dazu finden Sie unter Google-Bewertung selbst melden.

2Wann ist der Anwalt der richtige Weg?

Wann sinnvoll
Wenn der Verfasser nie Kunde war, wenn die Bewertung unwahre Tatsachen behauptet, wenn sie beleidigt oder Schmähkritik enthält — und immer dann, wenn eine eigene Meldung bereits abgelehnt wurde oder wenn mehrere Bewertungen gleichzeitig auftreten.
Was passiert
Wir beanstanden die Rezension anwaltlich nach Artikel 16 des Digital Services Act gegenüber Google Ireland Limited. Diese qualifizierte Meldung löst das Prüfverfahren aus: Google holt eine Stellungnahme des Verfassers ein. Auf diese Stellungnahme erwidern wir — etwa mit Kundenlisten, Terminbüchern oder Rechnungsunterlagen, die den behaupteten Kontakt widerlegen. Bleibt Google bei der Ablehnung, gehen wir den gerichtlichen Weg, je nach Fall im Wege der einstweiligen Verfügung oder der Hauptsacheklage. Wie ein solches Verfahren ausgeht, zeigt exemplarisch das Versäumnisurteil des LG Koblenz vom 03.11.2023, Az. 10 O 207/23.
Was es kostet
Die anwaltliche Bearbeitung beginnt bei 49 Euro netto je Bewertung. Keine Erfolgsaussichten – keine Kosten: kostenlose Ersteinschätzung, Abrechnung nach Beendigung des Auftrags, keine Vorkasse. Die Ersteinschätzung Ihrer Bewertungen ist kostenfrei. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernehmen wir die Korrespondenz mit Ihrem Versicherer; je nach Tarif kann eine Selbstbeteiligung anfallen. Alle Einzelheiten stehen im Ratgeber Was kostet es, eine Google-Bewertung löschen zu lassen?.
Grenzen
Auch der anwaltliche Weg entfernt keine berechtigte Kritik. Über die Löschung entscheidet zunächst Google, im Streitfall ein Gericht — ein bestimmtes Ergebnis lässt sich deshalb nicht zusagen. Und er kostet Zeit: Viele Standardfälle sind innerhalb weniger Wochen abgeschlossen, ein gerichtliches Verfahren dauert länger.
Mehr zur Leistung
Ablauf, Preise, Rechtsprechung und den ausführlichen Ratgeber finden Sie auf unserer Leistungsseite Google-Bewertungen löschen lassen.
Wie Sie beauftragen
Sie senden uns den Link zur Bewertung über den kostenlosen Schnelltest oder über das Kontaktformular. Wir schätzen die Erfolgsaussichten kostenfrei ein und legen Ihnen ein Angebot vor. Gegenüber der Plattform werden wir tätig, sobald uns Ihre Beauftragung und Ihre Vollmacht vorliegen.

3Was gilt für Dienstleister ohne Anwaltszulassung?

Was rechtlich geklärt ist — und was nicht
Ob eine Löschdienstleistung ohne Anwaltszulassung erbracht werden darf, hängt vom Zuschnitt der konkreten Leistung ab und ist gerichtlich umstritten. Das OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 19.03.2026, Az. 16 U 2/25, hat im dort entschiedenen Fall das Angebot, Bewertungen selbst bei Google zu melden und zu beanstanden, als erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung eingeordnet. In dieselbe Richtung ging das OLG Hamburg, Urteil vom 23.11.2023, Az. 5 U 25/23, für das dort beurteilte Angebot. Andere Gerichte haben in anderen Konstellationen anders entschieden, etwa das LG Traunstein (Az. 8 O 2889/23) und das LG Stuttgart (Az. 35 O 53/24). Eine allgemeine Aussage über alle Anbieter lässt sich daraus nicht ableiten — es kommt auf die konkret angebotene Leistung an.
Was in jedem Fall gilt
Vor Gericht vertreten kann Sie nach § 79 ZPO nur ein zugelassener Rechtsanwalt. Wenn Google die Löschung endgültig ablehnt, endet der außergerichtliche Weg — unabhängig davon, wer ihn begonnen hat.
Vertragsrisiko
Ist eine Leistung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz erlaubnispflichtig und wird sie ohne die erforderliche Erlaubnis erbracht, kann der zugrunde liegende Vertrag nach § 134 BGB nichtig sein. Ob das auf ein bestimmtes Angebot zutrifft, ist eine Frage des Einzelfalls.
Worauf Sie achten sollten
Lassen Sie sich vor der Beauftragung schriftlich geben, welche Leistung genau erbracht wird, wer gegenüber der Plattform auftritt und was geschieht, wenn Google ablehnt.

Welche fünf Fragen entscheiden?

Der Reihe nach beantworten: Die erste Frage, bei der Sie „ja“ sagen, zeigt den passenden Weg.

  1. Ist die Kritik inhaltlich berechtigt und stammt sie von einem echten Kunden? Dann ist kein Weg zielführend. Eine sachliche öffentliche Antwort ist hier meist die bessere Investition — ob sie im Einzelfall sinnvoll ist, prüfen wir mit Ihnen.
  2. Verstößt die Rezension offensichtlich gegen die Google-Richtlinien (Werbung, Spam, Doppelbewertung, erkennbar themenfremd)? Dann melden Sie zuerst selbst. Das kostet nichts und ist in Minuten erledigt.
  3. Behauptet die Bewertung einen Kundenkontakt, den es nie gab, oder Tatsachen, die nachweislich falsch sind? Dann ist die anwaltliche Beanstandung nach Artikel 16 DSA der Weg, weil nur dort Beweise und Rechtsgründe vorgetragen werden können.
  4. Haben Sie bereits selbst gemeldet und wurde die Meldung abgelehnt? Dann sollten Sie nicht ein zweites Mal auf demselben Weg melden, sondern anwaltlich beanstanden lassen — und uns sagen, was Sie bisher vorgetragen haben.
  5. Sind Sie bereit, den Fall notfalls vor Gericht zu bringen? Wenn ja, sollte den außergerichtlichen Schriftwechsel führen, wer Sie später auch vor Gericht vertreten darf (§ 79 ZPO). Wenn nein, klären Sie vor der Beauftragung, was nach einer Ablehnung durch Google geschehen soll.

Häufige Fragen

Ist es seriös, eine Google-Bewertung löschen zu lassen?

Ja. Die Beanstandung erfolgt durch zugelassene Rechtsanwälte in einem gesetzlich geregelten Verfahren nach Artikel 16 des Digital Services Act. Google holt darin eine Stellungnahme des Verfassers ein, bevor über die Löschung entschieden wird. Inhaltlich berechtigte Kritik eines echten Kunden bleibt stehen — sie lässt sich mit rechtlichen Mitteln nicht entfernen. Beanstandet werden nur Rezensionen ohne tatsächlichen Kundenkontakt, unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen und Schmähkritik. Ob im Einzelfall Erfolgsaussichten bestehen, prüfen wir vorab: Gehen Sie kein Risiko ein. Keine Erfolgsaussichten – keine Kosten: Kostenlose Erstberatung und Analyse. Abrechnung erfolgt nach Beendigung des Auftrags.

Kann ich eine Google-Bewertung selbst löschen lassen?

Sie können jede Rezension über den Melden-Button in Ihrem Google-Unternehmensprofil kostenlos melden. Google prüft die Meldung anhand der eigenen Rezensionsrichtlinien. Über den Melden-Button lässt sich keine rechtliche Begründung nach Art. 16 DSA übermitteln; Google prüft hier nur nach den eigenen Richtlinien, nicht rechtlich. Eine anwaltliche Rechtsbeschwerde über Googles rechtliches Meldeformular bleibt danach möglich.

Was kostet die anwaltliche Beanstandung einer Google-Bewertung bei IT-ADVO?

Die anwaltliche Bearbeitung beginnt bei 49 Euro netto je Bewertung. Keine Erfolgsaussichten – keine Kosten: kostenlose Ersteinschätzung, Abrechnung nach Beendigung des Auftrags, keine Vorkasse. Die Ersteinschätzung ist kostenfrei. Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, klären wir für Sie ab; je nach Tarif kann eine Selbstbeteiligung anfallen.

Darf ein Dienstleister ohne Anwaltszulassung Bewertungen löschen lassen?

Ob eine Löschdienstleistung ohne Anwaltszulassung erbracht werden darf, hängt vom Zuschnitt der konkreten Leistung ab und ist gerichtlich umstritten. Das OLG Frankfurt a. M. hat mit Urteil vom 19.03.2026, Az. 16 U 2/25, im dort entschiedenen Fall das Angebot, Bewertungen selbst bei Google zu melden und zu beanstanden, als erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung eingeordnet. Andere Gerichte haben in anderen Fällen anders entschieden. Unabhängig davon gilt: Vor Gericht vertreten kann Sie nach § 79 ZPO nur ein zugelassener Rechtsanwalt.

Welche Google-Bewertungen sind rechtlich angreifbar?

Angreifbar sind vor allem Rezensionen ohne einen tatsächlichen Kundenkontakt, unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen und Schmähkritik sowie Verstöße gegen die Google-Rezensionsrichtlinien. Inhaltlich berechtigte Kritik eines echten Kunden bleibt dagegen zulässig und lässt sich mit rechtlichen Mitteln nicht entfernen.

Wie lange dauert eine anwaltliche Beanstandung?

Nach der Beanstandung leitet Google in der Regel das Verfahren nach Artikel 16 DSA ein und holt eine Stellungnahme des Verfassers ein. Viele Standardfälle sind innerhalb weniger Wochen abgeschlossen. Wird die Löschung verweigert, folgt der gerichtliche Weg; im Verfahren vor dem LG Koblenz (Az. 10 O 207/23) vergingen vom Aufforderungsschreiben bis zum Versäumnisurteil rund viereinhalb Monate.

Was passiert, wenn Google die Löschung ablehnt?

Auf die Stellungnahme des Verfassers kann anwaltlich repliziert werden, etwa mit Unterlagen, die den fehlenden Kundenkontakt belegen. Bleibt Google bei der Ablehnung, ist der nächste Schritt das gerichtliche Verfahren gegen Google Ireland Limited — je nach Fall im Wege der einstweiligen Verfügung oder der Hauptsacheklage. Diesen Schritt kann nur ein zugelassener Rechtsanwalt für Sie gehen (§ 79 ZPO).

Über den Autor

Rechtsanwalt Colin Simbach, LL.M.

Rechtsanwalt Colin Simbach, LL.M.

Partner der IT-ADVO Rechtsanwälte Simbach & Kessler Partnerschaft von Rechtsanwälten in Düsseldorf. Die Kanzlei befasst sich seit 2019 mit Bewertungsrecht; Colin Simbach führt Verfahren gegen Plattformbetreiber, darunter Google Ireland Limited, und wurde von WDR und ZDF als Fachjurist befragt; sein Partner Sebastian Kessler im SAT.1 Frühstücksfernsehen.

Profil und Veröffentlichungen · Sebastian Kessler · Erstrittene Entscheidungen

Belege in den Medien: Colin Simbach (IT-ADVO) im WDR, 25.08.2026 · Colin Simbach im ZDF-Magazin Frontal (Archiv) · alle Presseberichte auf unserer Presseseite

IT-ADVO Rechtsanwälte Simbach & Kessler, Berliner Allee 59, 40212 Düsseldorf · 0211 17606400 · info@it-advo.de

Seit 2019 auf Bewertungsrecht spezialisiert Über 150 gerichtliche Verfahren geführt Über 30 Verfahren gegen Google Ireland Limited 5,0 Sterne aus 2.508 Google-Bewertungen*

* Google-Bewertungen unserer Kanzlei, nicht auf Echtheit überprüft. Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

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