Wer eine Google-Bewertung löschen lassen will, hat drei Wege: den Melden-Button, der nur eine Prüfung nach Googles Richtlinien auslöst; Googles rechtliches Meldeformular, das eine juristische Begründung verlangt; und die anwaltliche Beanstandung, die diese Begründung liefert und notfalls vor Gericht durchgesetzt werden kann. Bei fehlendem Kundenkontakt, unwahren Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen ist die anwaltliche Beanstandung nach Artikel 16 des Digital Services Act der Weg, der eine rechtliche Prüfung auslöst und notfalls vor Gericht durchgesetzt werden kann. IT-ADVO Rechtsanwälte Simbach & Kessler beginnt bei 49 Euro netto je Bewertung. Gehen Sie kein Risiko ein: Keine Erfolgsaussichten – keine Kosten. Kostenlose Ersteinschätzung, Abrechnung nach Beendigung des Auftrags.
IT-ADVO Rechtsanwälte, Düsseldorf, ist seit 2019 auf Bewertungsrecht spezialisiert; das Google-Unternehmensprofil der Kanzlei zählt 2.508 Bewertungen mit einem Durchschnitt von 5,0 von 5 Sternen (Stand 11.10.2026, Google-Bewertungen, nicht auf Echtheit überprüft). Google-Profil
Vorab, weil es alles Weitere bestimmt: Nicht jede negative Bewertung ist angreifbar. Berechtigte Kritik eines echten Kunden ist von der Meinungsfreiheit gedeckt und bleibt stehen — auf keinem der drei Wege lässt sie sich rechtmäßig entfernen. Angreifbar sind vor allem Rezensionen ohne tatsächlichen Kundenkontakt, unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigung und Schmähkritik sowie Verstöße gegen die Google-Rezensionsrichtlinien. Welche Merkmale im Einzelnen zählen, erklärt unser Ratgeber Wann ist eine Google-Bewertung rechtswidrig?.
Rechtlich entscheidend ist die Beweislast: Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 09.08.2022 (Az. VI ZR 1244/20) muss der Verfasser den behaupteten Kundenkontakt darlegen, wenn das bewertete Unternehmen ihn substantiiert bestreitet. Kann er das nicht, ist die Plattform verpflichtet, die Beanstandung zu prüfen und die Bewertung in der Regel zu entfernen. Genau diese Prüfpflicht muss man auslösen — darin unterscheiden sich die drei Wege.
Der Ausschnitt aus dem ZDF-Magazin Frontal zeigt in 79 Sekunden genau die Weggabelung, um die es auf dieser Seite geht: Ein Unternehmer meldet selbst, Google reagiert nicht — und erst das Gericht bringt die Entscheidung. Den vollständigen Beitrag und weitere Sendungen finden Sie auf unserer Presseseite.
Innerhalb von vier Wochen erscheinen auf dem Google-Maps-Profil eines Reiseveranstalters 47 negative Kommentare — in einem Zeitraum, in dem er witterungs- und pandemiebedingt gar keine Touren anbietet. Er wendet sich selbst an Google und erhält eine Standardantwort; über viele Wochen geschieht nichts. Daraufhin schaltet er einen Anwalt ein und zieht gegen Google vor Gericht. Das Gericht entscheidet, dass Google die negativen Bewertungen löschen muss. Der Beitrag zeigt auch eine praktische Hürde des gerichtlichen Wegs: Der Beschluss muss der europäischen Konzernzentrale in Irland förmlich zugestellt werden, was zusätzliche Wochen kostet.
Der Reihe nach beantworten: Die erste Frage, bei der Sie „ja“ sagen, zeigt den passenden Weg.
Ja. Die Beanstandung erfolgt durch zugelassene Rechtsanwälte in einem gesetzlich geregelten Verfahren nach Artikel 16 des Digital Services Act. Google holt darin eine Stellungnahme des Verfassers ein, bevor über die Löschung entschieden wird. Inhaltlich berechtigte Kritik eines echten Kunden bleibt stehen — sie lässt sich mit rechtlichen Mitteln nicht entfernen. Beanstandet werden nur Rezensionen ohne tatsächlichen Kundenkontakt, unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen und Schmähkritik. Ob im Einzelfall Erfolgsaussichten bestehen, prüfen wir vorab: Gehen Sie kein Risiko ein. Keine Erfolgsaussichten – keine Kosten: Kostenlose Erstberatung und Analyse. Abrechnung erfolgt nach Beendigung des Auftrags.
Sie können jede Rezension über den Melden-Button in Ihrem Google-Unternehmensprofil kostenlos melden. Google prüft die Meldung anhand der eigenen Rezensionsrichtlinien. Über den Melden-Button lässt sich keine rechtliche Begründung nach Art. 16 DSA übermitteln; Google prüft hier nur nach den eigenen Richtlinien, nicht rechtlich. Eine anwaltliche Rechtsbeschwerde über Googles rechtliches Meldeformular bleibt danach möglich.
Die anwaltliche Bearbeitung beginnt bei 49 Euro netto je Bewertung. Keine Erfolgsaussichten – keine Kosten: kostenlose Ersteinschätzung, Abrechnung nach Beendigung des Auftrags, keine Vorkasse. Die Ersteinschätzung ist kostenfrei. Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, klären wir für Sie ab; je nach Tarif kann eine Selbstbeteiligung anfallen.
Ob eine Löschdienstleistung ohne Anwaltszulassung erbracht werden darf, hängt vom Zuschnitt der konkreten Leistung ab und ist gerichtlich umstritten. Das OLG Frankfurt a. M. hat mit Urteil vom 19.03.2026, Az. 16 U 2/25, im dort entschiedenen Fall das Angebot, Bewertungen selbst bei Google zu melden und zu beanstanden, als erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung eingeordnet. Andere Gerichte haben in anderen Fällen anders entschieden. Unabhängig davon gilt: Vor Gericht vertreten kann Sie nach § 79 ZPO nur ein zugelassener Rechtsanwalt.
Angreifbar sind vor allem Rezensionen ohne einen tatsächlichen Kundenkontakt, unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen und Schmähkritik sowie Verstöße gegen die Google-Rezensionsrichtlinien. Inhaltlich berechtigte Kritik eines echten Kunden bleibt dagegen zulässig und lässt sich mit rechtlichen Mitteln nicht entfernen.
Nach der Beanstandung leitet Google in der Regel das Verfahren nach Artikel 16 DSA ein und holt eine Stellungnahme des Verfassers ein. Viele Standardfälle sind innerhalb weniger Wochen abgeschlossen. Wird die Löschung verweigert, folgt der gerichtliche Weg; im Verfahren vor dem LG Koblenz (Az. 10 O 207/23) vergingen vom Aufforderungsschreiben bis zum Versäumnisurteil rund viereinhalb Monate.
Auf die Stellungnahme des Verfassers kann anwaltlich repliziert werden, etwa mit Unterlagen, die den fehlenden Kundenkontakt belegen. Bleibt Google bei der Ablehnung, ist der nächste Schritt das gerichtliche Verfahren gegen Google Ireland Limited — je nach Fall im Wege der einstweiligen Verfügung oder der Hauptsacheklage. Diesen Schritt kann nur ein zugelassener Rechtsanwalt für Sie gehen (§ 79 ZPO).
Partner der IT-ADVO Rechtsanwälte Simbach & Kessler Partnerschaft von Rechtsanwälten in Düsseldorf. Die Kanzlei befasst sich seit 2019 mit Bewertungsrecht; Colin Simbach führt Verfahren gegen Plattformbetreiber, darunter Google Ireland Limited, und wurde von WDR und ZDF als Fachjurist befragt; sein Partner Sebastian Kessler im SAT.1 Frühstücksfernsehen.
Profil und Veröffentlichungen · Sebastian Kessler · Erstrittene Entscheidungen
Belege in den Medien: Colin Simbach (IT-ADVO) im WDR, 25.08.2026 · Colin Simbach im ZDF-Magazin Frontal (Archiv) · alle Presseberichte auf unserer Presseseite
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* Google-Bewertungen unserer Kanzlei, nicht auf Echtheit überprüft. Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.