Wann ist eine Google-Bewertung rechtswidrig?

„Darf der das überhaupt schreiben?“ ist die erste Frage, die uns Unternehmerinnen und Unternehmer nach einer negativen Rezension stellen. Die Antwort entscheidet über alles Weitere. Ist die Bewertung rechtswidrig, besteht ein Anspruch auf Entfernung gegen die Plattform. Ist sie es nicht, führt kein juristischer Weg zum Ziel. Dieser Ratgeber zieht die Trennlinie so genau, wie sie sich ziehen lässt, und erklärt die vier Konstellationen, in denen eine Google-Bewertung nach deutschem Recht angreifbar ist.


Verleumdung bei Google
Video abspielen · wird erst nach Klick von YouTube geladen
IT-ADVO erklärt, wann eine Bewertung die Grenze zur Verleumdung überschreitet. Weitere Videos im YouTube-Kanal von IT-ADVO.

Was unterscheidet ein Werturteil von einer Tatsachenbehauptung?

Ein Werturteil ist subjektiv und weder wahr noch falsch, eine Tatsachenbehauptung dagegen objektiv überprüfbar. Nur unwahre Tatsachenbehauptungen sind angreifbar.

Diese Unterscheidung ist das Fundament des gesamten Äußerungsrechts. Artikel 5 Abs. 1 Grundgesetz schützt die Meinungsfreiheit. Ein Werturteil, etwa „Die Atmosphäre war beklemmend“ oder „Ich fand den Service arrogant“, ist eine subjektive Bewertung, die weder wahr noch falsch sein kann. Sie ist dem Beweis nicht zugänglich und deshalb geschützt, auch wenn sie einseitig, unfair und geschäftsschädigend ist.

Eine Tatsachenbehauptung ist demgegenüber objektiv überprüfbar: „Der Arzt hat ein falsches Medikament verschrieben“, „Ich habe trotz Termin drei Stunden gewartet“, „Die Rechnung wich um 30 Prozent vom Kostenvoranschlag ab“. Solche Aussagen sind wahr oder unwahr. Ist eine geschäftsschädigende Tatsachenbehauptung unwahr, greift sie in das Unternehmenspersönlichkeitsrecht ein und ist nicht mehr geschützt.

Die Einordnung ist in der Praxis der schwierigste Teil, weil viele Bewertungen beides mischen. Entscheidend ist der Gesamtkontext aus Sicht eines durchschnittlichen Lesers, nicht die grammatische Form des einzelnen Satzes.

Wann ist eine Bewertung wegen fehlenden Kundenkontakts rechtswidrig?

Immer dann, wenn der Verfasser die bewertete Leistung nie in Anspruch genommen hat. IT-ADVO stützt darauf den häufigsten Löschungsantrag (BGH, Az. VI ZR 1244/20).

Dies ist der praktisch wichtigste Fall. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 09.08.2022 (Az. VI ZR 1244/20) klargestellt: Die Abgabe einer Bewertung setzt voraus, dass der Bewerter die Leistung tatsächlich in Anspruch genommen hat. Wer bewertet, ohne je Kunde gewesen zu sein, behauptet eine Erfahrungsgrundlage, die es nicht gibt.

Rügt das bewertete Unternehmen, der Verfasser sei nie Kunde gewesen, genügt das grundsätzlich; die Plattform muss den Verfasser dann zur Stellungnahme auffordern. Bereits BGH vom 01.03.2016 (Az. VI ZR 34/15, „Jameda II“) hatte die Prüfpflichten des Portals nach einer fundierten Beanstandung im Einzelnen ausgearbeitet. Bleibt der Nachweis aus, ist die Bewertung zu entfernen. Genau diese Konstellation trifft auf Fake-Profile, automatisierte Accounts, Mitbewerber und Ex-Mitarbeiter zu, und auf textlose Sternevergaben, weil auch sie einen Kontakt stillschweigend behaupten. Dazu ausführlich: Kann man eine 1-Sterne-Bewertung ohne Text löschen lassen?

Die Oberlandesgerichte haben diese Linie seitdem fortgeführt: Das Oberlandesgericht München hat sie ausdrücklich auf Arztbewertungen angewandt (Endurteil vom 06.08.2024, Az. 18 U 2631/24 Pre e), das Hanseatische Oberlandesgericht auf ein Arbeitgeberportal (Urteil vom 16.12.2025, Az. 7 U 33/25), und das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat festgehalten, dass ein Portal dem Unternehmen die Angaben des Verfassers übermitteln muss, bevor es eine beanstandete Bewertung wieder veröffentlicht (Beschluss vom 31.08.2026, Az. 16 W 40/26). Was der Bundesgerichtshof genau entschieden hat und wo die Grenzen liegen: BGH VI ZR 1244/20: Muss Google eine Bewertung löschen, wenn der Verfasser nie Kunde war?

Auch das Landgericht Frankfurt hat in einem viel zitierten Verfahren (Urteil vom 13.09.2018, Az. 2-03 O 123/17, BeckRS 2018, 37426, Rechtskraft nicht bestätigt) eine Ärztin gegen gleich vier negative Google-Bewertungen geschützt, bei denen ein konkreter Behandlungskontakt nicht nachweisbar war.

Eigene Entscheidungen als Beleg

Dass die vom Bundesgerichtshof gezogene Linie auch gegen die Plattform durchsetzbar ist, zeigt ein eigenes Verfahren: Im Versäumnisurteil des Landgerichts Koblenz vom 03.11.2023, Az. 10 O 207/23, wurde die Google Ireland Limited zur Unterlassung zweier textloser Bewertungen verurteilt, unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis 250.000 Euro. Die rechtskräftige Entscheidung steht anonymisiert bereit: Versäumnisurteil des LG Koblenz gegen Google im Detail. Zum Auskunftsanspruch gegen ein Portal siehe den Beschluss des LG Aurich zur kununu-Auskunft sowie die Entscheidung des LG Halle aus 2023. Alle Entscheidungen sind auf der Seite Unsere Erfolge gesammelt. Die Verfahren wurden durch die Kanzlei geführt; eine Zuordnung zu einzelnen Berufsträgern erfolgt nicht.

Wann sind unwahre Tatsachenbehauptungen rechtswidrig?

Sobald eine nachweisbar falsche Tatsache den Kredit des Unternehmens gefährden kann (§ 824 BGB). Ein falscher Satz bringt die ganze Rezension zu Fall.

Steht der Verfasser unter Klarnamen da und war er unstreitig Kunde, greift der erste Hebel nicht. Dann kommt es auf den Inhalt an. Eine bewusst oder nachweisbar unwahre Tatsachenbehauptung, die geeignet ist, den Kredit eines Unternehmens zu gefährden, erfüllt § 824 BGB, die sogenannte Kreditgefährdung. Der Verfasser kann sich nicht auf Meinungsfreiheit berufen, denn er hat keine Meinung geäußert, sondern eine falsche Tatsache behauptet.

Prozessual wichtig ist ein Punkt, der viele überrascht. Da Google nach deutscher Rechtsprechung einzelne Sätze einer Rezension nicht herausredigiert oder schwärzt, infiziert eine einzige unwahre Tatsachenbehauptung in aller Regel den gesamten Text. Es reicht also, eine Aussage zu widerlegen, nicht jede. Die Darlegungslast für die Wahrheit einer aufgestellten Tatsache liegt bei demjenigen, der sie behauptet hat.

Wann wird Kritik zu Schmähkritik oder Beleidigung?

Kritik wird zur Schmähkritik, wenn die sachliche Auseinandersetzung vollständig hinter der Herabwürdigung der Person zurücktritt. Begriffe wie „Betrüger“ erfüllen zugleich § 185 StGB.

Die Meinungsfreiheit endet dort, wo die sachliche Auseinandersetzung mit der Leistung vollständig in den Hintergrund tritt und es nur noch um die Herabwürdigung der Person geht. Juristisch heißt das Schmähkritik. Begriffe wie „Betrüger“, „Abzocker“ oder „kriminelle Bande“ erfüllen zugleich den Tatbestand der Beleidigung nach § 185 StGB.

Wird darüber hinaus eine konkrete Straftat unterstellt, etwa „unterschlägt Mandantengelder“ oder „verkauft gestohlene Ware“, kommen die üble Nachrede (§ 186 StGB) und die Verleumdung (§ 187 StGB) in Betracht. Bei solchen Inhalten reagieren Plattformen erfahrungsgemäß besonders zügig, weil sie eigene Risiken abwenden müssen. Ein Strafantrag ist in diesen Fällen zusätzlich möglich, aber keine Standardmaßnahme. Er wird gesondert besprochen und nur auf ausdrücklichen Wunsch gestellt.

Wann verletzt eine Bewertung den Datenschutz?

Wenn einfache Angestellte namentlich genannt werden, nutzt IT-ADVO das als eigenständigen Löschgrund, auch wenn die Kritik selbst zulässig ist.

Ein eigenständiger und oft übersehener Rechtswidrigkeitsgrund ist die namentliche Nennung von Angestellten: „Herr Schmidt an der Hotline war arrogant.“ Nach den Grundsätzen der Datenschutz-Grundverordnung (Art. 6 Abs. 1, Art. 17 DSGVO) und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz kann die Nennung einfacher Angestellter ohne herausgehobene Außenvertretungsmacht einen erheblichen Eingriff in deren informationelles Selbstbestimmungsrecht darstellen.

Im Einzelfall führt das zur vollständigen Löschung der gesamten Bewertung, nicht nur zur Schwärzung des Namens. Für Sie als Arbeitgeber ist das doppelt relevant: Sie trifft eine Fürsorgepflicht gegenüber Ihren Mitarbeitern, und Sie erhalten einen zusätzlichen Ansatzpunkt, wenn die inhaltliche Kritik selbst nicht angreifbar wäre.

Daneben können Verstöße gegen die Richtlinien der Plattform greifen, etwa der Interessenkonflikt, wenn ein ehemaliger Mitarbeiter seinen früheren Arbeitgeber auf einem Kundenportal bewertet, oder die Wettbewerbsverzerrung durch einen direkten lokalen Mitbewerber. Wie sich solche Muster erkennen lassen, zeigt der Beitrag Wie erkennt man gefälschte Google-Bewertungen?

Kann man den Verfasser einer Google-Bewertung direkt verklagen?

Ja, wenn er bekannt ist. Gerichte untersagen Verfassern unwahre Tatsachenbehauptungen und grundlose Herabsetzungen per Urteil oder einstweiliger Verfügung; IT-ADVO führt solche Verfahren auch selbst.

Der Weg über die Plattform ist der Regelfall, weil die meisten Verfasser anonym bleiben. Ist der Verfasser bekannt, etwa ein früherer Kunde, ein Mitbewerber oder ein ehemaliger Mitarbeiter, kann der Unterlassungsanspruch auch unmittelbar gegen ihn geltend gemacht werden. Zwei Entscheidungen zeigen, wie das wirkt:

  • OLG Köln, Urteil vom 23.12.2022, Az. 6 U 83/22, ZUM-RD 2023, 290 (Rechtskraft nicht bestätigt): Der Vertriebsmitarbeiter eines Konkurrenten hatte ein IT-Unternehmen bei Google mit einem von fünf Sternen bewertet. Sternebewertungen auf Google-Profilen verstehen Leser nach dem Senat als Bewertung einer tatsächlich in Anspruch genommenen Leistung; ein beruflicher Kontakt, der für Leser nicht erkennbar Grundlage der Bewertung war, rechtfertigt sie nicht. Der Verfasser musste die Bewertung unterlassen, die Abmahnkosten tragen und Auskunft über weitere Bewertungen erteilen.
  • LG Erfurt, Urteil vom 22.04.2026, Az. 10 O 304/25, GRUR-RS 2026, 20000: Ein Unternehmen hatte gegen die Verfasserin ein rechtskräftiges Versäumnisurteil erwirkt und es dem Portal mit der konkreten Bewertung, dem Nutzernamen und der URL vorgelegt. Weil das Portal den Eintrag trotzdem stehen ließ, haftete es selbst auf Unterlassung (Rn. 25–27). Ein Urteil gegen den Verfasser hilft damit auch gegenüber der Plattform.

In einem Verfahren von IT-ADVO hat das Landgericht Hanau im Eilverfahren (Urteil auf die mündliche Verhandlung vom 04.05.2026, Az. 9 O 355/26) dem Verfasser von Bewertungen auf Google und Trustpilot vier von fünf angegriffenen Äußerungen untersagt; konkrete Angaben zu Abrechnung und Auftragsumfang sind Tatsachenbehauptungen, deren Wahrheit der Verfasser glaubhaft machen musste. Vor dem Landgericht München II (Anerkenntnisurteil vom 26.03.2026, Az. 14 O 220/26 Pre, Rechtskraft nicht bestätigt) erkannte der Verfasser einer Google-Maps-Rezension die Klage an und muss sechs Äußerungen unterlassen, auch am zweiten Standortprofil des Unternehmens. Die Grenze zeigt ein Verfahren vor dem Landgericht Berlin II (Versäumnisteil- und Schlussurteil vom 10.08.2026, Az. 2 O 68/26, nicht rechtskräftig, Einspruch eingelegt): Drei Äußerungen wurden untersagt, zwei weitere Formulierungen wertete das Gericht als zulässige Meinung. Alle Verfahren gegen Verfasser stehen auf der Seite Unsere Erfolge.

Muss ein Arbeitgeberportal wie kununu eine Bewertung löschen oder den Verfasser nennen?

Löschen muss es, wenn es den behaupteten Kontakt nicht nachprüfbar belegt. Den Namen des Verfassers muss es nur herausgeben, wenn ein Gericht das nach § 21 TDDDG anordnet, weil die Bewertung eine Straftat wie die üble Nachrede erfüllt.

Löschung: Das Hanseatische Oberlandesgericht hat mit Urteil vom 16.12.2025 (Az. 7 U 33/25) für ein Arbeitgeber-Bewertungsportal entschieden, dass der Arbeitgeber seine Rüge, der Verfasser sei nie bei ihm beschäftigt gewesen, so lange aufrechterhalten darf, bis der Verfasser so individualisiert ist, dass er das selbst überprüfen kann; die pauschale Behauptung des Portals, ein Kontakt habe stattgefunden, genügt nicht (Rn. 60). Im dort entschiedenen Fall hatte das allerdings nur teilweise Erfolg: Bei rund 15 Mitarbeitern reichten für zwei Bewertungen die vom Portal mitgeteilten Einzelheiten aus (Rn. 65–67).

Auskunft: Die Herausgabe der Daten des Verfassers setzt nach § 21 Abs. 2 TDDDG voraus, dass die Bewertung einen der dort genannten Straftatbestände erfüllt. In einem Verfahren von IT-ADVO vor dem Landgericht Aurich (Beschluss vom 12.05.2026, Az. 2 O 95/26) wurde der kununu GmbH gestattet und aufgegeben, Name, Anschrift und E-Mail-Adresse des Verfassers herauszugeben, weil zwei Passagen der Bewertung unwahre, durch Unterlagen widerlegte Tatsachenbehauptungen enthielten; die übrigen, teils überspitzten Passagen wertete das Gericht als zulässige Meinung. Einzelheiten: Beschluss des LG Aurich zur kununu-Auskunft und die Entscheidung des LG Halle aus 2023; zum Verfahren gegen kununu insgesamt Kununu-Bewertungen löschen lassen.

Wer zahlt, wenn das Portal eine Bewertung erst nach der Klage löscht?

Das Portal, wenn es trotz ausreichender Beanstandung nicht rechtzeitig gehandelt hat. Erledigt sich das Verfahren erst durch die Löschung, haben Gerichte dem Portal in mehreren Verfahren die Kosten auferlegt, darunter in Verfahren von IT-ADVO.

  • LG München I, Beschluss vom 13.07.2026, Az. 25 O 1201/26, bestätigt durch OLG München, Beschluss vom 14.09.2026, Az. 18 W 1191/26 Pre e (Rechtsbeschwerde nicht zugelassen): Trustpilot ließ eine 1-Stern-Bewertung trotz zweier anwaltlicher Beanstandungen von IT-ADVO online und nahm sie erst nach Einreichung des Eilantrags offline. Trustpilot trägt die Kosten; die Entfernung Wochen nach Antragseinreichung war nach dem Oberlandesgericht nicht „zügig“ im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSA und beseitigte die Wiederholungsgefahr nicht. Zur Entscheidung
  • OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 31.08.2026, Az. 16 W 40/26: Das Portal legte die Nachweise der Verfasserin erst mit der Klageerwiderung vor. Nach der Erledigung musste es die Kosten tragen, weil es die Angaben nicht in angemessener Zeit übermittelt hatte (Rn. 21, 47). Im dort entschiedenen Fall hatte die Verfasserin dem Portal Unterlagen zu ihrem Kontakt vorgelegt, die das Portal erst im Prozess herausgab.
  • LG Schwerin, Urteil vom 12.05.2026, Az. 7 O 61/25 (noch nicht rechtskräftig): Für eine zweite Bewertung belegte die Trustpilot A/S den Kundenkontakt erst mit der Klageerwiderung; insoweit war der Rechtsstreit erledigt, weil der Anspruch bei Klageerhebung bestand. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil im Detail

Welche Bewertungen sind trotz allem rechtmäßig?

Werturteile, wahre auch harsche Kritik, berechtigte Vertragsrügen, Satire und Geschmacksurteile echter Kunden bleiben zulässig und damit online.

Zur seriösen Beratung gehört die klare Gegenliste. Nicht angreifbar sind in aller Regel:

  • Werturteile echter Kunden — auch scharfe, einseitige und für Sie schmerzhafte.
  • Wahre, aber harsche Tatsachenbehauptungen — „Termin um 8 Uhr vereinbart, Handwerker kam um 11 Uhr ohne Anruf“. Wahre Tatsachen dürfen geäußert werden, auch wenn sie schaden.
  • Berechtigte Vertragsrügen mit belegbaren Mängeln. Hier hilft das Kundengespräch, nicht der juristische Angriff.
  • Satire und erkennbare Übertreibung, die niemand als Tatsachenbehauptung versteht.
  • Geschmacksurteile — „zu laut“, „zu steril“, „schmeckte mir wie Pappe“.

Das Reputationsrecht schützt vor unwahren, diffamierenden und missbräuchlichen Angriffen. Es ist kein Instrument gegen legitime Kundenkritik. Wer diese Grenze verwischt, riskiert erfolglose Verfahren und im Zweifel eine unnötige Eskalation.

Wie prüfen Sie eine Bewertung in vier Schritten?

Text sichern und zerlegen, Kundenkontakt abgleichen, Beweise sammeln und den Personenbezug prüfen. IT-ADVO übernimmt diese Prüfung kostenfrei.

Schritt 1 — Text sichern und zerlegen. Screenshot mit Datum, URL, Profilname. Markieren Sie anschließend jeden Satz danach, ob er eine überprüfbare Tatsache oder eine Meinung enthält. Nur die Tatsachen sind angreifbar.

Schritt 2 — Kundenkontakt abgleichen. Prüfen Sie Kundendatei, Terminbuch und Kassensystem. Findet sich kein Vorgang, steht der stärkste Hebel zur Verfügung. Findet sich einer, dürfen Sie den Kontakt nicht bestreiten.

Schritt 3 — Beweise für die Unwahrheit sammeln. Terminbuch, Lieferschein, Kostenvoranschlag, Schriftverkehr. Ein einziger belegbar falscher Satz genügt, um den gesamten Eintrag zu Fall zu bringen.

Schritt 4 — Personenbezug und Richtlinien prüfen. Werden Mitarbeiter namentlich genannt? Deutet etwas auf einen Ex-Mitarbeiter oder einen Mitbewerber hin? Diese Punkte sind eigenständige Löschgründe und gehören in jede Beanstandung. Den weiteren Ablauf beschreibt die Schritt-für-Schritt-Anleitung gegen eine negative Google-Bewertung.

Für Unternehmen: Was folgt daraus?

Wer jede negative Bewertung reflexhaft über den Melden-Button meldet, löst nur eine Richtlinienprüfung aus und verliert Zeit bei den Fällen, die eine rechtliche Beanstandung verlangen. IT-ADVO ordnet zuerst ein und handelt danach.

Die wichtigste Konsequenz ist eine Reihenfolge: erst einordnen, dann handeln. Wer jede negative Bewertung reflexhaft meldet, verliert Zeit bei den Fällen, die eine rechtliche Beanstandung verlangen, und bei denen, die nie angreifbar waren. Eine kurze interne Vorprüfung entlang der vier Schritte oben trennt beides in wenigen Minuten. Was der Melden-Button tatsächlich auslöst, steht im Beitrag Kann man eine Google-Bewertung selbst melden — und wann reicht das?

Zweitens lohnt sich eine feste Rollenverteilung: eine Person, die Bewertungen dokumentiert, eine klare Regel, dass niemand eigenmächtig öffentlich antwortet, und eine Eskalationsschwelle, ab der geprüft wird. Für Berufsgeheimnisträger, also Praxen, Kanzleien und Steuerberatung, gilt zusätzlich, dass schon die öffentliche Bestätigung eines Mandats- oder Behandlungsverhältnisses problematisch sein kann.

Drittens: Rechtswidrigkeit ist kein Gefühl, sondern eine Subsumtion. Ob eine Bewertung angreifbar ist, hängt an nachweisbaren Umständen, nicht daran, wie unfair sie sich anfühlt. Was die Prüfung und die anschließende Beanstandung kosten, steht im Ratgeber Was kostet es, eine Google-Bewertung löschen zu lassen? Für andere Portale gelten dieselben Grundsätze bei abweichendem Verfahrensweg: Kununu-Bewertungen löschen lassen und Trustpilot-Bewertungen löschen lassen.

Fazit: Vier Konstellationen entscheiden über die Löschbarkeit

Eine Google-Bewertung ist rechtswidrig, wenn der Kundenkontakt fehlt, wenn unwahre Tatsachen behauptet werden, wenn Schmähkritik oder Beleidigung vorliegt oder wenn Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden. Alles andere, also Werturteile, wahre Kritik, berechtigte Rügen, Satire und Geschmacksfragen, bleibt zulässig und damit online. Diese Trennung vor dem ersten Schritt sauber zu ziehen, ist der Unterschied zwischen einem erfolgreichen Verfahren und verbrannter Zeit.

Häufige Fragen

Ist eine negative Bewertung automatisch rechtswidrig, wenn sie unfair ist?

Nein, Unfairness allein macht eine Bewertung nicht rechtswidrig. Entscheidend ist, ob eine unwahre Tatsache behauptet wird, ob der Kundenkontakt fehlt oder ob die Äußerung in Schmähkritik umschlägt.

Darf ein ehemaliger Mitarbeiter mein Unternehmen auf Google bewerten?

Google Maps ist für Kundenerfahrungen gedacht. Eine Bewertung durch einen Ex-Mitarbeiter ohne Kundenkontakt ist deshalb regelmäßig sowohl richtlinienwidrig als auch nach den oben genannten Grundsätzen angreifbar.

Darf mein Name oder der Name eines Mitarbeiters in einer Rezension stehen?

Die namentliche Nennung einfacher Angestellter kann ein erheblicher Eingriff in deren Persönlichkeitsrecht sein. Im Einzelfall führt das zur Löschung der gesamten Bewertung.

Was ist mit einer Bewertung, die nur aus einem Stern besteht?

Auch die reine Sternevergabe enthält die stillschweigende Behauptung eines Geschäftskontakts und ist deshalb angreifbar. Ausführlich dazu: Kann man eine 1-Sterne-Bewertung ohne Text löschen lassen?

Kann ich gegen den Verfasser selbst vorgehen?

Bei bekanntem Verfasser sind Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche möglich, bei anonymen Accounts scheitert das meist an der Identifizierung. Der Regelweg führt deshalb über die Plattform.

Wer entscheidet am Ende, ob gelöscht wird?

Zunächst die Plattform im Rahmen ihrer Prüfpflicht. Bleibt sie untätig, entscheidet ein deutsches Zivilgericht; Google haftet dann als mittelbare Störerin nach § 1004 BGB analog in Verbindung mit § 823 BGB.

Passende Ratgeber

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Ob Ihre konkrete Bewertung in eine der vier angreifbaren Konstellationen fällt, lässt sich in wenigen Minuten klären, kostenfrei und unverbindlich. Schildern Sie uns Ihren Fall über unser Kontaktformular oder starten Sie den kostenlosen Schnelltest. Telefonisch erreichen Sie uns unter 0211 17606400.