Sie haben eine negative Google-Bewertung erhalten und möchten diese am liebsten sofort loswerden? Viele Unternehmer versuchen zunächst, die Bewertung selbst bei Google zu melden. Das ist grundsätzlich möglich, und dieser Artikel zeigt Ihnen, wie es geht. Wir erklären die verschiedenen Wege (Google Maps App, Desktop-Version, Google Business Profile) und geben Ihnen Hinweise, welche Verstöße Google prüft. Außerdem erfahren Sie, warum Eigenversuche oft scheitern und wann es sinnvoll ist, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Google Bewertung selbst melden: eine Schritt-für-Schritt-Anleitung
Google bietet verschiedene Möglichkeiten, eine Bewertung zur Prüfung zu melden. Grundsätzlich gilt: Je detaillierter und nachvollziehbarer Ihre Begründung ist, desto eher kann die Plattform den beanstandeten Punkt überhaupt prüfen. Hier sind die drei gängigsten Wege:
1. Google Maps App (Smartphone/Tablet)
- Öffnen Sie die Google Maps App auf Ihrem Smartphone oder Tablet.
- Suchen Sie nach Ihrem Unternehmen.
- Scrollen Sie nach unten zum Bereich „Rezensionen“.
- Suchen Sie die Bewertung, die Sie melden möchten.
- Tippen Sie auf das Drei-Punkte-Menü (⋮) neben der Bewertung.
- Wählen Sie „Rezension melden“ aus.
- Wählen Sie den Grund aus, warum Sie die Bewertung melden.
- Beschreiben Sie im Textfeld detailliert, warum die Bewertung gegen die Richtlinien von Google verstößt.
- Tippen Sie auf „Senden“.
2. Desktop-Version (PC/Mac)
- Öffnen Sie Google Maps im Browser (maps.google.de).
- Suchen Sie nach Ihrem Unternehmen.
- Klicken Sie auf die Anzahl der Rezensionen (z. B. „123 Rezensionen“).
- Suchen Sie die Bewertung, die Sie melden möchten.
- Klicken Sie auf das Drei-Punkte-Menü (⋮) neben der Bewertung.
- Wählen Sie „Rezension melden“ aus.
- Wählen Sie den Grund aus, warum Sie die Bewertung melden.
- Beschreiben Sie im Textfeld detailliert, warum die Bewertung unangebracht ist.
- Klicken Sie auf „Senden“.
3. Google Business Profile (ehemals Google My Business)
- Melden Sie sich in Ihrem Google-Business-Profile-Konto an (google.com/business).
- Öffnen Sie den Bereich „Rezensionen“.
- Suchen Sie die Bewertung, die Sie melden möchten.
- Klicken Sie auf das Drei-Punkte-Menü (⋮) neben der Bewertung und wählen Sie die Melden-Funktion aus.
- Wählen Sie den Grund aus, warum Sie die Bewertung melden.
- Beschreiben Sie im Textfeld detailliert, warum die Bewertung gegen die Richtlinien verstößt.
- Klicken Sie auf „Senden“.
Den Bearbeitungsstand können Sie im Tool zur Rezensionsverwaltung von Google einsehen.
Welche Verstöße prüft Google?
Google hat Richtlinien für Rezensionen veröffentlicht. Bewertungen, die gegen diese Richtlinien verstoßen, können gemeldet und im Ergebnis entfernt werden. Zu den in den Richtlinien genannten Fallgruppen gehören unter anderem:
- Spam und gefälschte Inhalte: Bewertungen, die massenhaft, wiederholt oder ohne echte Erfahrung verfasst wurden.
- Fehlender Bezug (Off-Topic): Bewertungen, die sich nicht auf Ihr Unternehmen oder Ihre Leistung beziehen, etwa rein politische Äußerungen.
- Interessenkonflikt: Bewertungen von Wettbewerbern oder von aktuellen bzw. ehemaligen Mitarbeitern über den eigenen Arbeitgeber.
- Beleidigende und hasserfüllte Inhalte: Bewertungen mit beleidigenden, diskriminierenden oder bedrohenden Inhalten.
- Illegale Inhalte: Bewertungen, die illegale Aktivitäten bewerben oder darstellen.
Wichtig: Eine unliebsame Meinung oder Kritik an Ihrem Unternehmen ist grundsätzlich zulässig, solange sie einen sachlichen Kern hat und nicht beleidigend ist. Solche Bewertungen wird Google in der Regel nicht entfernen.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Nachdem Sie eine Google-Bewertung gemeldet haben, prüft Google den Fall. Google gibt in seiner Hilfe an, dass die Prüfung einer gemeldeten Rezension „typischerweise mehrere Tage“ dauert. Im Einzelfall kann die Prüfung länger dauern, insbesondere wenn eine genauere Untersuchung erforderlich ist. Eine verbindliche Frist gibt es nicht.
Warum Eigenversuche oft scheitern
Viele Unternehmer berichten, dass ihre Versuche, Google-Bewertungen selbst zu melden, erfolglos bleiben. Das kann verschiedene Gründe haben:
- Falsche Kategorie gewählt: Sie haben den falschen Grund für die Meldung ausgewählt (z. B. „Off-Topic“ statt eines Hinweises auf eine fehlende Kundenbeziehung).
- Zu wenig Begründung: Ihre Begründung war zu kurz oder nicht konkret genug. Ohne nachvollziehbare Anhaltspunkte lässt sich ein Verstoß nicht feststellen.
- Keine rechtliche Einordnung: Sie haben die Bewertung nicht aus rechtlicher Sicht betrachtet. Oft enthalten Bewertungen Elemente, die das Persönlichkeitsrecht verletzen oder geschäftsschädigend sind — genau darauf zielt eine Meldung nach Art. 16 DSA.
Eine Meldung nach dem DSA muss die Fundstelle genau bezeichnen und begründen, warum der Inhalt rechtswidrig ist — nicht nur, warum er Ihnen missfällt. Wer stattdessen „unfaire Kritik“ als Grund angibt, benennt keinen Rechtsverstoß. Wiederholte offensichtlich unbegründete Meldungen kann eine Plattform nach Art. 23 DSA nach vorheriger Warnung sogar für einen angemessenen Zeitraum sperren. Eine juristisch begründete Google-Bewertung löschen lassen-Meldung setzt deshalb an der Rechtslage an, nicht am Richtlinienkatalog allein.
Der Digital Services Act (DSA) und seine Auswirkungen
Seit dem 17. Februar 2024 gilt in der Europäischen Union der Digital Services Act (Verordnung (EU) 2022/2065) vollständig. Er verpflichtet Online-Plattformen wie Google, ein leicht zugängliches Melde- und Abhilfeverfahren für rechtswidrige Inhalte bereitzustellen (Art. 16 DSA), Meldungen zeitnah, sorgfältig und frei von Willkür zu bearbeiten und die Entscheidung gegenüber dem Melder zu begründen (Art. 17 DSA).
Daraus ergibt sich ein zusätzlicher Weg gegen rechtswidrige Google-Bewertungen: die DSA-Meldung. Sie muss eine nachvollziehbare rechtliche Begründung enthalten, warum die Bewertung rechtswidrig ist. Hier liegt der Unterschied zur einfachen Meldung über die Google-Oberfläche, die nur an den Community-Richtlinien gemessen wird.
Wann sollten Sie einen Anwalt einschalten?
Es gibt verschiedene Situationen, in denen es sinnvoll ist, einen Anwalt mit der Löschung einer Google-Bewertung zu beauftragen:
- Nach einem gescheiterten Eigenversuch: Sie haben bereits versucht, die Bewertung selbst zu melden, aber Google hat Ihre Meldung abgelehnt.
- Bei mehreren negativen Bewertungen: Sie haben eine Vielzahl negativer Bewertungen erhalten und möchten diese geordnet angreifen lassen.
- Bei geschäftsschädigenden Inhalten: Die Bewertung enthält unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen oder andere Inhalte, die Ihrem Unternehmen erheblichen Schaden zufügen können.
Ein Anwalt für Reputationsrecht kann die Bewertung rechtlich prüfen, eine begründete DSA-Meldung verfassen und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einleiten. Fordern Sie jetzt eine kostenlose Ersteinschätzung an.
IT-ADVO: Ihr Partner für die Löschung von Google-Bewertungen
Die Kanzlei IT-ADVO Rechtsanwälte Simbach & Kessler ist spezialisiert auf die Löschung rechtswidriger Online-Bewertungen, insbesondere auf Google, Trustpilot und Kununu. Wir nutzen dabei sowohl die klassischen Möglichkeiten des Persönlichkeitsrechts als auch die Möglichkeiten des Digital Services Act (DSA). Seit 2019 haben wir über 2.000 Mandanten bei der Löschung unberechtigter Bewertungen vertreten.
Ihre Vorteile mit IT-ADVO
- Erfahrung: Wir arbeiten seit 2019 im Bereich Reputationsrecht und Online-Bewertungen.
- Expertise: Wir kennen die Richtlinien von Google und die rechtlichen Rahmenbedingungen genau.
- Zulassung: Ihre Sache wird von zugelassenen Rechtsanwälten bearbeitet, die Sie erforderlichenfalls auch vor Gericht vertreten können.
- Transparente Kosten: Pauschalhonorar je Bewertung ab 49 € netto, unabhängig vom Ausgang der Prüfung; die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Bearbeitung.
Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Sie sind sich unsicher, ob eine Google-Bewertung rechtswidrig ist und gelöscht werden kann? Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung. Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie über Ihre Möglichkeiten.
Bekannt aus
Über unsere Arbeit im Bewertungsrecht berichteten unter anderem die WDR Aktuelle Stunde, ZDF Frontal, ZDFheute und das SAT.1 Frühstücksfernsehen. Die Belege finden Sie auf unserer Presseseite.
Ihre Ansprechpartner
Ihre Ansprechpartner sind die Rechtsanwälte Colin Simbach, LL.M. und Sebastian Kessler, beide Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Hamm.
FAQ: häufige Fragen zum Thema „Google Bewertung selbst melden“
Kann ich jede Google-Bewertung selbst melden?
Ja, grundsätzlich können Sie jede Google-Bewertung selbst melden. Ob die Meldung Erfolg hat, hängt jedoch davon ab, ob die Bewertung gegen die Richtlinien verstößt oder rechtswidrig ist und ob Sie dies ausreichend begründen können.
Welche Gründe prüft Google bei der Meldung einer Bewertung?
Die Richtlinien von Google erfassen unter anderem Spam und gefälschte Inhalte, Bewertungen ohne Bezug zum Unternehmen, Interessenkonflikte, beleidigende und hasserfüllte Inhalte sowie illegale Inhalte. Unabhängig davon kann ein Inhalt nach Art. 16 DSA als rechtswidrig gemeldet werden.
Wie lange dauert es, bis Google eine gemeldete Bewertung prüft?
Google gibt „typischerweise mehrere Tage“ an. Im Einzelfall kann die Prüfung länger dauern.
Was ist eine DSA-Meldung und worin liegt der Unterschied?
Eine DSA-Meldung stützt sich auf Art. 16 des Digital Services Act und enthält eine rechtliche Begründung, warum die Bewertung rechtswidrig ist. Die Plattform muss eine solche Meldung zeitnah und sorgfältig bearbeiten und ihre Entscheidung begründen — die reine Richtlinienmeldung wird dagegen nur an den eigenen Regeln der Plattform gemessen.
Wann sollte ich einen Anwalt einschalten, um eine Google-Bewertung löschen zu lassen?
Es ist ratsam, einen Anwalt einzuschalten, wenn Sie bereits versucht haben, die Bewertung selbst zu melden und Google Ihre Meldung abgelehnt hat, wenn Sie eine Vielzahl negativer Bewertungen erhalten haben oder wenn die Bewertung geschäftsschädigende Inhalte enthält.
Wichtiger Hinweis
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Jeder Fall ist individuell.
Kontakt
IT-ADVO Rechtsanwälte Simbach & Kessler
Berliner Allee 59, 40212 Düsseldorf
Telefon: +49 (0)211 176064-00 · E-Mail: info@it-advo.de
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Zuletzt aktualisiert: 9. September 2026